Kanton Waadt wehrt sich gegen Vorwürfe zu Tötungsdelikt Marie

Die Waadtländer Regierung hat Vorwürfe eines Kantonsparlamentariers im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt Marie in aller Form zurückgewiesen. Der Kanton habe keine Dokumente verheimlicht, wie der Grossrat dies in einem Vorstoss behauptet habe.

Gedenkmarsch für Gewaltopfer in Lausanne (Archiv) (Bild: sda)

Die Waadtländer Regierung hat Vorwürfe eines Kantonsparlamentariers im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt Marie in aller Form zurückgewiesen. Der Kanton habe keine Dokumente verheimlicht, wie der Grossrat dies in einem Vorstoss behauptet habe.

Regierungsrätin Béatrice Métraux (Grüne) zeigte sich im Westschweizer Radio «extrem schockiert» über die Behauptungen. Die Aufsichtskommission des Grossen Rates über die Justiz habe sämtliche Dokumente erhalten, die sie verlangt habe.

Die Kantonsregierung habe die Herausgabe aller geforderten Dokumente an die Kommission bewilligt. Auch der ehemalige Solothurner Staatsanwalt, der die Administrativuntersuchung zum Tötungsdelikt vornahm, habe Zugang zum gesamten Dossier gehabt.

Die neun Fragen im Vorstoss des FDP-Grossrats Marc-Olivier Buffat will die Regierung in der Debatte vom kommenden Dienstag beantworten.

Die 19-jährige Marie war im Mai 2013 von einem vorbestraften Mörder entführt und getötet worden. Der Kanton Waadt tut sich mit der Aufarbeitung des Tötungsdelikts schwer. Im Gegensatz zur Genfer Regierung, welche zum Tötungsdelikt an einer Sozialtherapeutin eingeräumt hatte, dass der Staat versagt habe, ist in der Waadt ein Streit zwischen den Institutionen entbrannt.

Konflikt zwischen Justiz und Politik

So forderte die Aufsichtskommission über die Justiz des Grossen Rates im November ein Verfahren gegen eine Richterin, die den Hausarrest des mutmasslichen Täters genehmigt hatte. Diese löste einen Streit über die Gewaltenteilung zwischen Politik und Justiz aus.

Ende November beschäftigte die Krise zwischen Justiz und Politik auch das Waadtländer Kantonsparlament. Damals hiess der Grosse Rat die Ausarbeitung eines Rechtsgutachtens gut. Dieses soll die Kompetenzen der Kommission klären.

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