Ein kinderloses Ehepaar mit einem Bruttoeinkommen von 150’000 Franken geniesst im Kanton Zug die niedrigste Steuerbelastung. Dies zeigt eine Zusammenstellung der Credit Suisse. Die Übersicht gibt Auskunft darüber, wo wie lange für die Steuern gearbeitet werden muss.
Der Referenzhaushalt hat im Kanton Zug bereits am 19. Februar beziehungsweise nach 50 Tagen das Geld zum Zahlen seiner Steuern verdient, wie die Credit Suisse mitteilte. Die zweitniedrigste Steuerbelastung geniesst ein identischer Haushalt im Kanton Schwyz, gefolgt von den weiteren Zentralschweizer Kantonen Nidwalden, Obwalden und Appenzell-Innerrhoden.
Die höchste Steuerbelastung weist der Kanton Neuenburg auf. Dort muss der gleiche Haushaltstyp 48 Tage länger arbeiten, um seine Steuern entrichten zu können. Im Jahr 2011 hatte diese Differenz allerdings noch 52 Tage betragen. Nach Neuenburg weisen die Westschweizer Kantone Jura, Genf und Waadt sowie der Kanton Bern die höchste Steuerbelastung auf.
Kantone sind näher zusammengerückt
Aufgrund der Steuersenkung beim Schlusslicht Neuenburg sind die Kantone bei der Steuerbelastung für den Referenzhaushalt näher zueinander gerückt.
Lediglich in den Kantonen Schwyz und St. Gallen hat die steuerliche Belastung des Referenzhaushalts zugenommen, während sie im Kanton Neuenburg am deutlichsten abgenommen hat. Die dort steuerpflichtigen Ehepaare mit der entsprechenden Einkommenssituation mussten im Jahr 2013 fünf Tage weniger lang arbeiten, um ihre Steuern begleichen zu können, als noch zwei Jahre zuvor.
Die Resultate zeigen laut der Credit Suisse, dass der Steuerwettbewerb bei den natürlichen Personen in den letzten beiden Jahren an Dynamik eingebüsst hat. In der jüngsten Vergangenheit hätten Steuersenkungen vermehrt bei den Unternehmenssteuern stattgefunden.
Allerdings habe der steuerliche Aktivismus angesichts der in zahlreichen Kantonen weniger komfortablen Finanzsituation sowie kostspieligen Reformprojekten wie die Spitalfinanzierung oder die Unternehmenssteuerreform III insgesamt abgenommen.
Die CS-Berechnung geht von der Annahme aus, dass jeder Steuerzahler vom 1. Januar an erwerbstätig ist und in der Folge sein Erwerbseinkommen zuerst ausschliesslich zum Bezahlen seiner Steuern verwendet.
Die Berechnung erfolgt anhand von Modellhaushalten. Ausgewählt wurde ein verheiratetes Doppelverdiener-Paar mit einem Haushaltseinkommen von 150’000 Franken. Dieses Pro-Kopf-Einkommen entspricht somit dem Schweizer Medianlohn, der im Jahr 2011 gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) 5979 Franken pro Monat betrug.