Im Tiefsteuerkanton Zug dreht der Wind: Der Kantonsrat will die Regeln für die Pauschalbesteuerung verschärfen. Er hat in erster Lesung beschlossen, die Bemessungsgrundlagen anzuheben.
Damit will der finanziell angeschlagene Kanton langfristig mehr Steuern einnehmen. Der Entscheid fiel mit 42 zu 28 Stimmen, wobei auch zahlreiche Bürgerliche für die Verschärfung stimmten.
Definitiv ist die Änderung allerdings noch nicht. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in vier Wochen statt. Der Rat folgte mit dem Entscheid der Regierung, die die Hürden ebenfalls erhöhen will.
Künftig soll als Mindestgrenze für die Pauschalbesteuerung ein steuerbares Einkommen von 588’000 Franken gelten. Bisher lag die Untergrenze bei 420’000 Franken. Unter einem steuerbaren Vermögen von neu 11,76 Millionen kann sich zudem kein Ausländer mehr pauschal besteuern lassen. Bisher lag die Untergrenze bei 8,4 Millionen.
Bis 2020 sollen diese neuen Mindestbeträge nur für Neuzuzüger gelten. Ab 2021 sollen sie aber auch bei den bisherigen Pauschalbesteuerten angewendet werden.
Zu arm für die Pauschalbesteuerung
Nicht alle der momentan 104 Zuger Pauschalbesteuerten werden die neuen Hürden aber schaffen: Finanzdirektor Peter Hegglin (CVP) rechnet damit, dass etwa die Hälfte gänzlich aus der Pauschalbesteuerung rausfällt. Sie sind künftig also zu wenig vermögend, um in den Genuss eines Rabatts zu kommen.
Diese 52 Personen müssen sich ab 2021 wie alle anderen Zugerinnen und Zuger besteuern lassen. Der Kanton rechnet deshalb ab dann mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 450’000 Franken.
Voraussetzung ist allerdings, dass diese Personen nicht wegziehen. Hegglin zeigte sich in der Debatte aber überzeugt, dass der Kanton Zug auch mit dieser Verschärfung noch konkurrenzfähig ist.
Pauschalbesteuerte sind reiche Ausländer, die zwar in der Schweiz leben, hier aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein prominentes Beispiel aus Zug ist der russische Unternehmer Viktor Vekselberg.