Kantonalbankgesetz kann beraten werden: Rückweisung abgelehnt

Der baselstädtische Grosse Rat kann das revidierte Gesetz über die Basler Kantonalbank (BKB) im Detail beraten: Er hat am Mittwochmorgen Rückweisungsanträge von SVP, GLP und FDP mit 61 gegen 29 Stimmen abgelehnt. Diese wollten die BKB in eine Aktiengesellschaft verwandeln.

Der baselstädtische Grosse Rat kann das revidierte Gesetz über die Basler Kantonalbank (BKB) im Detail beraten: Er hat am Mittwochmorgen Rückweisungsanträge von SVP, GLP und FDP mit 61 gegen 29 Stimmen abgelehnt. Diese wollten die BKB in eine Aktiengesellschaft verwandeln.

Nach rund zwei Jahren Kommissionsberatung warf die SVP Regierung und Geschäftsprüfungs- sowie Finankzommission vor, die Abklärungsarbeit nur zur Hälfte getan zu haben. Die GLP sprach von einem bald wieder revisionsbedürftigen «Gerümpelgesetz». Und die FDP verwies auf ungelöste Fragen etwa wegen der Bank Coop als BKB-Tochter.

Die Linke sowie LDP und Mitte-Voten widersprachen: Der Entwurf sei vielleicht nicht perfekt, aber akzeptabel. Vor allem müssten die Verantwortlichkeiten jetzt geklärt werden, ohne neue Verzögerungen wegen neuen Abklärungen. Die LDP kritisierte, der AG-Antrag sei in den langen Kommissionsberatungen nie gestellt worden.

Für die Detailberatung wurden über 20 Anträge gestellt.

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