Der ehemalige A3-Werkhof in Frick AG soll nach der Zwischennutzung als Asylunterkunft neuer Standort des kantonalen Katastrophen-Hilfsmaterials werden. Zudem soll das in der Nähe liegende Zivilschutzausbildungszentrum Eiken AG teilsaniert und erweitert werden. Dies kostet den Kanton Aarau total 15,76 Millionen Franken.
Die Kosten für die Sanierung beider Standorte belaufen sich auf 7,54 Millionen Franken und machen 48 Prozent der Gesamtkosten aus. Dazu kommen Kosten in Höhe von 3,17 Millionen Franken für Nutzungsanpassungen des A3-Werkhofs Frick und die Erweiterung des ZAZ Eiken.
Schliesslich muss der Kanton für den Kauf des Werkhofs 4,36 Millionen Franken bezahlen. Beide Projekte sind am Freitag in die Anhörung gegangen. Diese dauert bis am 1. April 2016, wie die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
Der ehemalige A3-Werkhof in Frick wird neuer Standort für jenes Material, das bei Katastrophen im Kanton Aargau oder in umliegenden Gebieten zum Einsatz kommt. Derzeit werden Hochwassersperren, Dekontaminationszelte, Notstromaggregate und anderes im ehemaligen Zeughaus in Aarau gelagert.
Das Zeughaus wird in den kommenden Jahren zum Hauptstandort des kantonalen Departements Gesundheit und Soziales (DGS) ausgebaut. Dies bedeutet, dass das Katastrophenmaterial, das in der Behördensprache als Kantonales Katastrophen Einsatzelement bezeichnet wird, anderswo gelagert werden muss.
Bevor der Werkhof umgebaut und das Material gezügelt werden kann, sollen in zwei Hallen des Werkhofes Asylbewerber untergebracht werden. In welcher Form Unterkünfte eingerichtet werden, ist nach dem am Freitag bekannt gewordenen Verzicht auf die «Shelters for Refugees»-Hütten noch unklar. Die Unterbringungsmöglichkeit ist bis Ende 2017 befristet.
Auch auf dem Gelände des Zivilschutzausbildungszentrums Eiken werden vorher möglicherweise Asylbewerber untergebracht. Die Infrastruktur dieses Zentrums soll aber nur im Sinne eines «Überlaufgefässes» benutzt werden, falls die Geschützten Operationsstellen in den Spitälern maximal belegt sind und zusätzlicher Unterbringungsbedarf besteht.