Kantone fordern Prämiensenkung bei Spital-Zusatzversicherung

Die Kantone verlangen, dass die Krankenkassen die Prämien der Zusatzversicherung «freie Spitalwahl für die ganze Schweiz» senken. Seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 seien die Kosten für die Kantone um 18 Prozent gestiegen. Die Zusatzversicherung sei dagegen entlastet worden, schreiben die Kantone.

Blick auf das Spital von Sion (Archiv) (Bild: sda)

Die Kantone verlangen, dass die Krankenkassen die Prämien der Zusatzversicherung «freie Spitalwahl für die ganze Schweiz» senken. Seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 seien die Kosten für die Kantone um 18 Prozent gestiegen. Die Zusatzversicherung sei dagegen entlastet worden, schreiben die Kantone.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) geht davon aus, dass die Zusatzversicherung zur freien Spitalwahl um «weit über 50 Prozent» entlastet worden sei seit 2012.

Diese erhebliche Entlastung zu Lasten von Grundversicherung und Steuerzahler müsse eine Reduktion der Zusatzversichertenprämien zur Folge haben. Die entsprechenden Prämien seien aber noch nicht «flächendeckend und in erforderlichem Ausmass gesunken». Die GDK erwarte deshalb von den Versicherungen eine weitergehende Senkung. der Prämien für Zusatzversicherungen.

Die Kantone sind offenbar auch mit der Arbeit der Aufsichtsbehörde FINMA nicht ganz zufrieden. In ihrer Mitteilung vom Mittwoch fordert die GDK die FINMA dazu auf, das Verhältnis zwischen Kosten und Prämien «konsequent» zu überprüfen. Es brauche im Bereich Zusatzversicherungen mehr Transparenz, schreiben die Kantone.

1,3 Mrd. Franken mehr

Beim Anstieg der Kosten für die Kantone durch die neue Spitalfinanzierung sehen diese frühere Befürchtungen gar übertroffen. Die neue Spitalfinanzierung belaste die Kantone und damit die Steuerzahler zusätzlich mit rund 1,3 Milliarden Franken jährlich, schreibt die GDK. Bereits 2007 hatte diese vor Mehrkosten in Höhe von rund einer Milliarde Franken für die Kantone gewarnt.

Mit der seit dem 1. Januar 2012 geltenden neuen Spitalfinanzierung tragen die Kantone 55 Prozent der Kosten einer Spitalbehandlung und die Krankenversicherer 45 Prozent. Mit der Einführung des neuen Finanzierungsmodells wurden auch gewisse Leistungen von der Zusatzversicherung in die Grundversicherung verlagert.

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