Kantone sollen neu Bahnhofinfrastrukturen finanzieren

Bei der Finanzierung der Bahninfrastruktur schlägt der Bundesrat eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor. Die Kantone sollen neu die Publikumsanlagen in den Bahnhöfen finanzieren. Im Gegenzug übernimmt der Bund die Infrastruktur-Finanzierung der Privatbahnen.

Soll bald vom Kanton finanziert werden: Der Bahnhof Luzern (Archiv) (Bild: sda)

Bei der Finanzierung der Bahninfrastruktur schlägt der Bundesrat eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor. Die Kantone sollen neu die Publikumsanlagen in den Bahnhöfen finanzieren. Im Gegenzug übernimmt der Bund die Infrastruktur-Finanzierung der Privatbahnen.

Konkret sollen die Kantone künftig Perrons, Treppen, Rampen, Über- oder Unterführungen bezahlen, auch auf Bahnhöfen von Privatbahnen. Dies schlägt der Bundesrat in seiner am Mittwoch zuhanden des Parlaments verabschiedeten Botschaft zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) vor.

Unter dem Strich bringt die neue Aufgabenteilung den Kantonen Mehrkosten von 200 Millionen Franken. Dieser Mehraufwand gilt als zusätzlicher Beitrag der Kantone an die Substanzerhaltung, den Betrieb und den weiteren Ausbau der Schweizer Bahninfrastruktur.

Bundesrat bestätigt Entscheide vom November

Die Kantone würden damit aber nur einen kleinen Teil des vom Bundesrat vorgeschlagenen Bahninfrastruktur-Fonds (BIF) decken. Wie bereits letzten November vom Bundesrat entschieden, stammt das Gros der Gelder vom Bund. Dieser will seine jährlichen Beiträge an die SBB und die Privatbahnen auf 2,3 Mrd. Fr. (Preisstand 2010) erhöhen und in den BIF umleiten.

Der zweitgrösste Beitrag, im langjährigen Durchschnitt etwa 1,6 Mrd. Franken, stammt aus dem bisherigen FinöV-Fonds, der aus LSVA, Mehrwertsteuerpromille und Mineralölsteuerbeitrag gespeist wird. Jährlich 300 Millionen stammen aus Trassenpreiserhöhungen.

Und weitere 200 Millionen sollen die Pendler beisteuern. Sie sollen künftig bei der Berechnung der direkten Bundessteuer für nachweisbare Fahrkosten höchstens noch 3000 Franken als Abzug geltend machen können.

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