Kantonsfusions-Initiative rechtlich zulässig – Regierung am Ball

Der Grosse Rat hat die Initiative für eine Fusion der beiden Basel wie erwartet fast oppositionslos für rechtlich zulässig erklärt und zur Berichterstattung an die Regierung überwiesen. Die grossen Fraktionen sprachen sich für Sorgfalt und Koordination mit Baselland aus.

Der Grosse Rat hat die Initiative für eine Fusion der beiden Basel wie erwartet fast oppositionslos für rechtlich zulässig erklärt und zur Berichterstattung an die Regierung überwiesen. Die grossen Fraktionen sprachen sich für Sorgfalt und Koordination mit Baselland aus.

Regierungspräsident Guy Morin bat das Parlament, die Initiative nicht direkt an die Urne zu bringen, sondern der Regierung für eine «ausführliche Berichterstattung» zu überweisen. Ziel sei eine Absprache mit der Baselbieter Regierung, damit in beiden Basel gleichzeitig im Herbst 2014 abgestimmt werden könne.

Laut Morin begrüsst die baselstädtische Exekutive die Stossrichtung der parallelen Initiativen in beiden Kantonen ausdrücklich. Auch Fraktionsvoten lobten die Zielsetzung, mahnten aber, dass damit erst ein schwieriger und langwieriger Prozess angestossen werde, an dessen Ende erst der eigentliche Fusionsentscheid zu fällen sei.

Ombudsstelle nicht mehr im Jobsharing

Abgelehnt wurde ferner ein SP-Antrag, eine Pensenverschiebung bei der Ombudsstelle von der Traktandenliste zu streichen. Der SP passt nicht, dass die heutige Doppelbesetzung mit halben Pensen anlässlich des Rücktritts des einen Stelleninhabers bis Ende Amtsperiode 2017 zu einer Vollstelle der anderen Stelleninhaberin Beatrice Inglin (CVP) umgebaut wird.

Laut einer SP-Sprecherin geht es nicht um die Person Inglin, sondern darum, eine der raren Jobsharing-Kaderstellen des Kantons zu erhalten. Die CVP warnte davor, die Stelle mit dem kurzfristigen Vertagen der Wahl ins Chaos zu stürzen, und auch das Grüne Bündnis wollte die Jobsharing-Frage erst für die nächste Amtsperiode klären.

Die Absetzung des Traktandums fiel mit 47 gegen 30 Stimmen durch. Die Pensenverschiebung wurde dann mit 52 gegen 26 Stimmen beschlossen. Erforderlich für dieses Wahlgeschäft war das absolute Mehr der Ratsmitglieder, also mindestens 51 Stimmen.

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