Die Neuenburger Justiz hätte gemäss einem Urteil des Kantonsgericht nicht bei einem Journalisten eine Hausdurchsuchung anordnen dürfen. Die Richter entschieden am Mittwoch, dass das beschlagnahmte Material zurückgegeben werden muss.
Polizisten hatten Mitte August auf Anordnung des zuständigen Staatsanwalts das Haus des Journalisten Ludovic Rocchi durchsucht. Rocchi, Journalist bei der Zeitung «Le Matin», hatte Plagiate in einem Buch eines Professors der Universität Neuenburg aufgedeckt und in mehreren Artikeln darüber berichtet.
Daraufhin reichte der beschuldigte Professor eine Klage gegen Rocchi wegen übler Nachrede, Verleumdung und Verletzung des Amtsgeheimnisses ein. Die Klage führte zur Hausdurchsuchung.
Der Gerichtsentscheid sei ein wichtiger Sieg für die Pressefreiheit in der Schweiz, wird die Chefredaktorin von «Le Matin», Sandra Jean, in einer Mitteilung der Zeitung zitiert.
Die Richter hätten in der Urteilsbegründung die Hausdurchsuchung als Unsinn bezeichnet, sagte Jean der Nachrichtenagentur sda. Gemäss der Begründung habe der Staatsanwalt voreilig und überhastet gehandelt, obwohl die Sensibilität des Dossiers augenfällig sei, erklärte Jean.
Journalisten vor Druck schützen
Die Richter hätten zudem angemerkt, dass eine Hausdurchsuchung ein Mittel sein könne, Journalisten unter Druck zu setzen, obwohl diese in einem Rechtsstaat offensichtlich vor Druckversuchen geschützt werden müssten, heisst es im Communiqué von «Le Matin».
Das beschlagnahmte Material – Computer und Dokumente – muss laut Jean sofort retourniert werden. Das Material war nicht nur am Wohnsitz von Rocchi im Kanton Neuenburg, sondern auch in einem Hotelzimmer in Locarno beschlagnahmt worden. Der Journalist war wegen des Filmfestivals im Tessin.
Die Neuenburger Justiz ist für ihr Vorgehen bereits stark kritisiert worden. Kantonsparlamentarier, «Le Matin» und Mediengewerkschaften prangerten die Aktion als Verletzung der Pressefreiheit an.