Kantonsgericht St. Gallen beurteilt Ehedrama mit drei Toten

Ein wegen mehrfachen Mordes und Brandstiftung verurteilter Mann aus Sri Lanka hat am Dienstag vor dem Kantonsgericht St. Gallen einen Freispruch verlangt. Er steht unter Verdacht, 2005 in Weite SG seine Ehefrau und seine beiden Stiefkinder getötet zu haben.

Das Gebäude des Kantonsgerichts St. Gallen (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein wegen mehrfachen Mordes und Brandstiftung verurteilter Mann aus Sri Lanka hat am Dienstag vor dem Kantonsgericht St. Gallen einen Freispruch verlangt. Er steht unter Verdacht, 2005 in Weite SG seine Ehefrau und seine beiden Stiefkinder getötet zu haben.

Das Kreisgericht Sarganserland-Werdenberg sprach 2010 eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren aus und verfügte anschliessende Verwahrung. Es gab dem 40-Jährigen die Schuld, seine Stiefkinder im Alter von 12 und 13 Jahren erstochen, seine Ehefrau mit einem Beil schwer verletzt und darauf die Wohnung in Brand gesetzt zu haben.

Ehefrau beschuldigt

Der Mann akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein. An der Berufungsverhandlung erklärte er, seine Frau müsse die Kinder in der Nacht vor dem Brand erstochen haben. Tags darauf habe sie ihn, als er schlief, mit Benzin übergossen. Er habe wegrennen wollen, sei aber gestolpert und brennend ins Kinderzimmer gerollt.

Sie habe sich wohl ihre Verletzungen selber zugefügt, begründete er die Wunden seiner Frau. Sie verstarb im Spital wenige Stunden nach der Tat, die sich am 28. August 2005 ereignet hatte. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch. Die Indizien reichten nicht aus, um zweifelsfrei die Schuld seines Mandanten zu beweisen.

Es sei nicht ausgeschlossen, dass seine Schilderungen zum Tathergang stimmten. Im Falle einer Verurteilung sei ein Strafmass von nicht mehr als zehn Jahren auszusprechen. Von einer Verwahrung könne abgesehen werden, so der Verteidiger, da der Mann aufgrund seiner Behinderung keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle.

Der Beschuldigte wurde bei der Explosion in der Wohnung selber schwer verletzt. Er ist gehbehindert, seine Hände sind verkrüppelt und sein Gesicht entstellt. Er ist im vorzeitigen Strafvollzug.

Urteil steht noch aus

Der Staatsanwalt verlangte die Abweisung der Berufung. Die Indizien wiesen eindeutig auf den Ehemann als Täter hin. Ein psychiatrisches Gutachten stufe die Gefahr weiterer Straftaten als gegeben ein, begründete er den Antrag, der Beschuldigte sei zu verwahren.

Zur Sprache kam vor Gericht auch, dass Zeugen von häufigem Streit zwischen den Eheleuten berichtet haben. Die Frau hatte vor dem Familiendrama zweimal das Frauenhaus aufgesucht, weil sie und ihre Kinder von ihrem Ehemann geschlagen worden waren. Das Urteil des Kantonsgerichtes St.Gallen wird in wenigen Tagen erwartet.

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