Haarglättungsmittel mit hohem Formaldehyd-Gehalt sind gesundheitsgefährdend und daher verboten. Bei Coiffeuren finden sie sich trotzdem, wie eine Untersuchung unter Federführung des Kantonslabors Basel-Stadt in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Tessin gezeigt hat.
Im Zuge der Kampagne durch die drei Kantone und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) besuchten die Tester rund 120 Coiffeursalons und nahmen 13 verdächtige Produkte mit. Acht von ihnen hatten einen zu hohen Formaldehyd-Gehalt. Das sind 62 Prozent der verdächtigen Proben, wie das Basler Kantonslabor am Montag mitteilte.
Der Formaldehyd-Gehalt in den beanstandeten Produkten lag zwischen 1,5 und 8,5 Prozent; erlaubt sind 0,2 Prozent. Sechs Produkte waren laut dem Labor schon auf Warnlisten vermerkt. Zwei waren dagegen noch unbekannt, nämlich „Chocolate Blowdry 4.0, Amor Professional, CHAI Group USA“ und „Lorena Professional Tratamento Capilar Ouro Gloss“.
Coiffeure selbst gefährdet
Haarglättungsmittel auf Formaldehyd-Basis dürften wegen der aufwändigen Prozedur vor allem in Friseur-Salons verwendet werden, heisst es im Bericht. Eine Behandlung koste üblicherweise einige hundert Franken. Offenbar werde mit den meist aus den USA und Brasilien stammenden Produkten nicht nur krauses Haar, sondern auch leicht wellendes langes Haar geglättet.
Formaldehyd habe jedoch ein hohes Sensibilisierungspotenzial und sei ein bedeutendes Kontaktallergen. Das Gas von Formaldehyd reize zudem die Schleimhaut der Augen und der oberen Atemwege und gelte als krebserregend im Nasen-Rachen-Raum. Die Gefährdung treffe neben Kunden und Kundinnen insbesondere die Friseure selbst.
Der zulässige Formaldehyd-Gehalt ist in der Verordnung über Kosmetische Mittel (VKos) des Bundes festgehalten. Eine Liste verbotener Produkte findet sich unter anderem auf der Webseite des Verbandes Coiffeur Suisse. Da auch die Fachpresse das Problem schon aufgenommen hatte, hofft das Kantonslabor, dass die Coiffeure künftig auf derlei Produkte verzichten.