Karl Dall muss Ende September vor Zürcher Obergericht antreten

Der deutsche Entertainer Karl Dall steht am 28. September vor dem Zürcher Obergericht. Dieses muss sich dann als zweite Instanz mit der angeblichen Vergewaltigung einer Journalistin befassen. Erstinstanzlich wurde Dall freigesprochen.

Von der ersten Instanz wurde Karl Dall freigesprochen. Der Staatsanwalt verzichtete auf einen Freispruch. Aber die Klägerin besteht auf eienr Beurteilung durch die zweite Instanz. (Archivbild) (Bild: sda)

Der deutsche Entertainer Karl Dall steht am 28. September vor dem Zürcher Obergericht. Dieses muss sich dann als zweite Instanz mit der angeblichen Vergewaltigung einer Journalistin befassen. Erstinstanzlich wurde Dall freigesprochen.

Die Klägerin hielt an einem Weiterzug fest, während die Staatsanwaltschaft darauf verzichtete, nachdem sie die schriftliche Urteilsbegründung gelesen hatte. «Das Urteil überzeugt», hatte der zuständige Staatsanwalt im Mai zur Nachrichtenagentur sda gesagt.

Für die zweitinstanzliche Verhandlung steht nun das Datum, der 28. September, wie das Obergericht der deutschen Nachrichtenagentur dpa eine Meldung des «Blick» vom Dienstag bestätigte.

Das Bezirksgericht Zürich hatte Dall Ende Dezember 2014 vom Vorwurf der Vergewaltigung und der versuchten Nötigung freigesprochen. Das Gericht war zur Überzeugung gelangt, die Beweislage reiche für eine Verurteilung nicht aus.

Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe von Anfang an dezidiert zurückgewiesen. Er sei das Opfer einer Stalkerin und deren psychischer Probleme, machte er geltend. Auch andere Prominente waren von der Frau bedrängt worden.

Angezeigt worden war der heute 74-jährige Entertainer von einer ehemaligen Solothurner Journalistin. Die heute 44-Jährige die mittlerweile von der IV lebt, hatte ihm vorgeworfen, sie im September 2013 in einem Zürcher Hotelzimmer vergewaltigt zu haben.

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