Die starke Zuwanderung wegen der Personenfreizügigkeit hat kaum zu Verdrängungseffekten oder zu negativen Auswirkungen auf die Löhne geführt. Der Schweizer Arbeitsmarkt habe sich als aufnahmefähig erwiesen, gab das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bekannt.
Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU habe in den letzten elf Jahren massgeblich zum Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum beigetragen, teilte das SECO mit. Es habe es Schweizer Unternehmen erleichtert, Fachkräfte im EU-Efta-Raum zu rekrutieren.
Die Zuwanderung aus den EU-Efta-Staaten habe mit der Einführung der Personenfreizügigkeit stark an Bedeutung gewonnen, heisst es im «9. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU».
2002 bis 2012 belief sich die Netto-Zuwanderung in der Schweiz auf 63’300 Personen pro Jahr. 38’400 stammten aus EU-Efta-Staaten, wovon 16’300 deutsche und 7500 portugiesische Staatsangehörige waren.
Nachfrage nach Arbeitskräften
In den Jahren 1991 bis 2001 hatte der Wanderungssaldo in die Schweiz noch bei 26’400 Personen pro Jahr gelegen. Die Einwanderung erfolgte damals praktisch ausschliesslich aus Ländern ausserhalb des EU-Efta-Raums.
Im Rahmen des FZA habe sich die Zuwanderung in die Schweiz stark nach der Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen gerichtet, wie es weiter heisst. Am Ende einer mehrjährigen Hochkonjunkturphase erreichte die Netto-Zuwanderung in die Schweiz 2008 mit rund 90’000 Personen einen Höchstwert. Mit der Finanzkrise 2009 verringerte sich der Wanderungssaldo, nahm aber 2010 und 2011 bereits wieder zu.
2012 wanderten 73’000 Ausländerinnen und Ausländer mehr in die Schweiz ein, als im gleichen Jahr auswanderten. Knapp drei Viertel davon waren Staatsangehörige aus dem EU/Efta-Raum.
In den letzten Jahren habe es eine deutliche Verschiebung nach Herkunftsregionen gegeben: Während sich die Zuwanderung aus Deutschland gegenüber 2008 stark verringert hat, nahm die Zuwanderung aus den südlichen und östlichen EU-Mitgliedstaaten deutlich zu.
Der Schweizer Arbeitsmarkt hat sich laut dem Bericht des SECO in den letzten Jahren der starken Zuwanderung als aufnahmefähig erwiesen. Die Zahl der Erwerbstätigen nahm zwischen 2002 und 2012 um insgesamt 565’000 zu. Die Zuwanderer aus dem EU-Efta-Raum sind mehrheitlich hoch qualifiziert gewesen.
Arbeitslosenquote um 0,2 Prozent erhöht
Die Forscher der Universitäten Zürich und Lausanne kommen zum Schluss, dass die starke Zuwanderung keine generellen Verdrängungseffekte ausgelöst hat. Sie schätzen, dass die durch die Personenfreizügigkeit ausgelöste zusätzliche Zuwanderung die Arbeitslosenquote von Personen, die in der Schweiz geboren wurden, um rund 0,2 Prozentpunkte erhöht hat. Dieser Effekt beschränkte sich auf hoch qualifizierte Personen.
Die flankierenden Massnahmen haben sich nach Einschätzung der Forscher grundsätzlich als Instrument bewährt. Insbesondere habe ein Abgleiten der tiefen Löhne in den letzten Jahren verhindert werden können.
Mit der starken Zuwanderung hat der Anteil der EU/Efta-Staatsangehörigen an der Finanzierung der Sozialversicherungen kontinuierlich zugenommen.
Die starke Zuwanderung hat die Alterung der Bevölkerung verlangsamt und damit die Umlage-finanzierten Sozialversicherungen der ersten Säule entlastet. Die Befürchtung, dass die Personenfreizügigkeit zu einer überproportionalen Zunahme ausländischer IV-Leistungsbezüger führt, hat sich gemäss dem Bericht nicht bewahrheitet.