Kehrtwende im Fall Mannhart: Kläger lenkt ein und zahlt

Eigentlich wollte der österreichische Reporter Thomas Brunnsteiner 25 Prozent der Einnahmen von Urs Mannharts Buch «Bergsteigen im Flachland». Nun hat er überraschend eingewilligt, dem Autor, von dem er sich plagiiert fühlte, 20’000 Franken Schadenersatz zu zahlen.

Urs Mannharts Buch «Bergsteigen im Flachland» ist kein Plagiat und darf ab sofort wieder verkauft werden (zVg) (Bild: sda)

Eigentlich wollte der österreichische Reporter Thomas Brunnsteiner 25 Prozent der Einnahmen von Urs Mannharts Buch «Bergsteigen im Flachland». Nun hat er überraschend eingewilligt, dem Autor, von dem er sich plagiiert fühlte, 20’000 Franken Schadenersatz zu zahlen.

Kläger und Beklagter trafen sich am Mittwoch erstmals persönlich im Zürcher Handelsgericht; Mannharts Anwalt Willi Egloff bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda einen entsprechenden Bericht der «Berner Zeitung».

Die beiden Richter und die Gerichtsschreiberin, allesamt bewandert in Urheberrecht, hätten von Anfang an klargestellt, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliege.

Sein Buch nehme „in erlaubter Weise Bezug auf den Reportageband. Darauf habe sich der Kläger Brunnsteiner entschlossen, Schadenersatz zu zahlen. Ausserdem darf Mannharts Buch, das seit Eröffnung des Verfahrens im Herbst 2014 nicht mehr verkauft und beworben werden durfte, ab sofort wieder in den Handel.

Wie hoch der Schaden wirklich ist, der Mannhart und seinem Verlag Secession durch die Sperre entstanden ist, sei nicht zu beziffern, so Egloff. Das Buch sei auf der Longlist für den Schweizer Buchpreis gestanden, was verkaufsfördernd hätte wirken können. Nachdem es aus dem Wettbewerb fiel, kann es jetzt nicht wieder dort angemeldet werden.

Die Summe von 20’000 Franken habe sich weniger nach dem wirklichen Schaden als nach den finanziellen Möglichkeiten Brunnsteiners gerichtet.

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