Kein Aufpreis für Behandlungen ausserhalb des Kantons

Wer ausserhalb seines Kantons ambulant behandelt wird, soll künftig nicht mehr nur jenen Tarif vergütet bekommen, der am Wohn- oder Arbeitsort gilt. Der Bundesrat unterstützt eine entsprechende Motion von Nationalrätin Ruth Humbel (CVP/AG).

Behandlung bleibt Behandlung - egal in welchem Kanton (Symbolbild) (Bild: sda)

Wer ausserhalb seines Kantons ambulant behandelt wird, soll künftig nicht mehr nur jenen Tarif vergütet bekommen, der am Wohn- oder Arbeitsort gilt. Der Bundesrat unterstützt eine entsprechende Motion von Nationalrätin Ruth Humbel (CVP/AG).

Heutzutage bestimmt die Krankenversicherung, dass bei ausserkantonalen Behandlungen höchstens jener Tarif vergütet wird, der am Wohn- oder Arbeitsort der versicherten Person oder in deren Umgebung gilt. Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass den Versicherern höhere Kosten erwachsen.

Laut der Motion hat dies zur Folge, dass die Versicherer bei jeder einzelnen Rechnung prüfen müssen, wo die Behandlung stattgefunden hat. Angesichts des heutigen Mobilitätsverhaltens ist diese Regelung in den Augen der Motionärin sehr aufwendig und nicht mehr „zeitgemäss“.

Eine Aufhebung der Bestimmung würde den Krankenkassen Einsparungen von 15 Millionen Franken verschaffen. Diese unterstützt auch der Bundesrat, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort schreibt.

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