Im Kanton Solothurn gilt am 1. August kein generelles Feuerwerkverbot. Im Wald und in Waldesnähe ist es jedoch verboten, Feuerwerk abzubrennen oder ein Feuer zu entfachen. Die Waldbrandgefahr im Kanton ist nach wie vor gross.
Das Entfachen eines Feuers und das Abbrennen von Feuerwerk sind nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 200 Meter zum Wald zulässig, wie die Solothurner Kantonspolizei am Montag mitteilte. Überall verboten sind das Entfachen von traditionellen Höhen- und 1.- August-Feuern sowie das Anzünden von Himmelslaternen.