Der so genannte „Asphalt-Skandal“ im Tessin hat kein juristisches Nachspiel. Die Tessiner Staatsanwaltschaft stellt ihr Verfahren gegen mehrere Strassenbaufirmen ein. Die Ermittlungen hätten keine strafrechtlich relevanten Elemente ans Licht gebracht, teilte die Behörde am Montag mit.
Die von der Stadt Lugano erhobenen Vorwürfe, die Unternehmen hätten sich durch ihren Verstoss gegen das Kartellgesetz auch des Betrugs und der Urkundenfälschung strafbar gemacht, liessen sich demnach nicht beweisen. Die Stadt hatte bereits vergangene Woche erklärt, die Anzeige nicht weiterverfolgen zu wollen.
Der Fall der 17 Tessiner Strassenbelagsfirmen, die von 1999 bis 2005 nachweislich illegale Preisabsprachen trafen, gilt im Tessin seit vergangener Woche als abgeschlossen. Wie am Donnerstag bekannt wurde, einigten sich die Beteiligten auf einen Vergleich.
Die Firmen zahlen Kanton und Stadt als Wiedergutmachung knapp fünf Millionen Franken. Die Stadt Lugano hatte zuvor einen geschätzten finanziellen Schaden von rund 3,5 Millionen Franken beklagt. Der Kanton Tessin sprach von rund 19 bis 45 Millionen Franken Verlust, der ihm durch die überteuerten Bitumen-Preise zwischen 1999 und 2005 entstanden sei.
Verstoss gegen das Kartellgesetz
Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte im Jahr 2005 Ermittlungen gegen 17 von 18 im Tessin tätigen Strassenbaufirmen eingeleitet. Die Behörde wies im Jahr 2007 einen Verstoss gegen das Kartellgesetz nach. Weil eine Verschärfung des Kartellrechts erst Ende 2005 in Kraft trat, blieben die Unternehmen straffrei.
Die Stadt Lugano erstattete anschliessend Anzeige bei der Tessiner Staatsanwaltschaft. Die Gemeinde berief sich dabei auf eine von ihr im Jahr 2004 eingeführte Vertragsklausel, wonach Offerten nicht Resultat von Absprachen seien dürfen.