Ab sofort darf in der Stadt Luzern kein käuflicher Sex mehr an Strassenabschnitten oder Plätzen angeboten werden, an denen Häuser stehen, die nicht ausschliesslich Geschäftszwecken dienen. Die Kantonsregierung hat die entsprechende Regelung abgesegnet.
Das vom Stadtparlament im vergangenen November erlassene Reglement über die Strassenprostitution habe sich in der praktischen Anwendung als zu auslegungsbedürftig erwiesen, heisst es in einer Medienmitteilung der Stadt Luzern vom Dienstag. So war es in Gebieten mit 49 Prozent Wohnanteil weiterhin möglich, Sex anzubieten oder nachzufragen.
Dies hat die Arbeit der Polizei erschwert. Zugleich wurde damit auch das eigentliche Ziel des Reglementes, die Wohnbevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Strassenprostitution zu schützen, nicht vollumfänglich erreicht.
Das Stadtparlament hat deshalb am 24. Mai dieses Jahres eine Teilrevision des Reglementes über die Strassenprostitution beschlossen. Nachdem die Kantonsregierung die darauf gestützten Strafbestimmungen genehmigt hat, tritt das angepasste Reglement per sofort in Kraft.