Kein Strafverfahren gegen Leiter nach Brandunfall in Pfadilager

Der schwere Brandunfall im Kantonallager der Pfadi St. Gallen in Oberbüren hat keine strafrechtlichen Konsequenzen für die zuständigen Pfadi-Leiter. Die Leiter haben laut der St. Galler Staatsanwaltschaft ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt.

Medienschaffende bei der Unfallstelle (Bildquelle: Kapo St. Gallen) (Bild: sda)

Der schwere Brandunfall im Kantonallager der Pfadi St. Gallen in Oberbüren hat keine strafrechtlichen Konsequenzen für die zuständigen Pfadi-Leiter. Die Leiter haben laut der St. Galler Staatsanwaltschaft ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt.

Bei dem Unfall auf einem Hike (Wanderung) im Kantonallager der Pfadi St. Gallen von Mitte Juli hatten zwei Jugendliche schwerste Brandverletzungen erlitten. Ein Jugendlicher verbrannte sich leicht und konnte ambulant behandelt werden. Die Jugendlichen hatten mit Brennsprit eine improvisierte Finnenkerze angezündet.

Den Brennsprit hatten die Pfadis während der Wanderung mit Übernachtung, zu der sie allein aufgebrochen waren, in einem Laden gekauft. Dies sei ohne Wissen der Leiter passiert, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Ob sich allenfalls einer oder mehrere Jugendliche der Wandergruppe strafbar gemacht haben, teilen die Behörden nicht mit. Jugendstrafverfahren sind zum Schutz der Jugendlichen nicht öffentlich.

Verletzte noch im Spital

Die beiden schwer verletzten Jugendlichen sind noch immer im Spital, wie Pfadileiter Markus Egger am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.

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