Kein Zulassungsstopp für Ärzte im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau verzichtet darauf, wieder einen Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte einzuführen. Der frühere Zulassungsstopp habe sich nicht im erhofften Ausmass positiv auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ausgewirkt, teilte der Regierungsrat am Freitag mit.

Der Kanton Aargau verzichtet darauf, wieder einen Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte einzuführen. Der frühere Zulassungsstopp habe sich nicht im erhofften Ausmass positiv auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ausgewirkt, teilte der Regierungsrat am Freitag mit.

Alle Ärzte mit aargauischer Berufsausübungsbewilligung sind nach dem Entscheid der Regierung vom Zulassungsstopp ausgenommen. Damit ein Arzt seine Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen kann, benötigt er also auch keine formelle Zulassung durch den Kanton.

Der Regierungsrat sieht sich gemäss eigenen Angaben nach neunjähriger Erfahrung mit dem Instrument des Zulassungsstopps in seiner Kritik an der als Notrecht deklarierten Massnahme bestärkt.

In all den Jahren habe der Beweis nicht erbracht werden können, dass sich der Zulassungsstopp im erhofften Ausmass positiv auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ausgewirkt habe.

Viele Anträge auf Vorrat

Die Zahl der im Kanton Aargau erteilten Berufsausübungsbewilligungen war in den vergangenen Monaten hoch. So wurden allein bis Ende Juli 216 Bewilligungen erteilt. Im Jahr 2012 waren es insgesamt 153 Bewilligungen gewesen, im Vorjahr 71.

Mit Beendigung des Zulassungsstopps per 1. Januar 2012 und der kurz darauf beginnenden Diskussion um dessen Wiedereinführung beantragten zahlreiche Ärzte eine Zulassung auf Vorrat. Bei den Antragsstellern habe es sich vor allem um angestellte Spitalärzte gehandelt.

Diese Entwicklung sei eine Folge der Diskussionen um die Wiedereinführung des Zulassungsstopps und der daraus resultierenden Verunsicherung bei den Ärzten.

Allein schon vor dem Hintergrund dürfte der gemäss den Beteuerungen des Bundesgesetzgebers nun effektiv auf eine Höchstdauer von drei Jahren befristete Zulassungsstopp kaum mehr eine Wirkungen haben, schreibt der Regierungsrat.

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