Keine 1:12-Lohnvorgabe für die Basler Kantonalbank – knappes Nein

Die Basler Kantonalbank (BKB) soll ihre Lohnbandbreite nicht auf 1:12 begrenzen: Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch eine SP-Motion mit diesem Anliegen knapp nicht an die Regierung zur Berichterstattung überwiesen, dies mit 49 gegen 45 Stimmen.

«Fair Banking» – aber mit 1:12 dann doch nicht. (Bild: WALTER BIERI)

Die Basler Kantonalbank (BKB) soll ihre Lohnbandbreite nicht auf 1:12 begrenzen: Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch eine SP-Motion mit diesem Anliegen knapp nicht an die Regierung zur Berichterstattung überwiesen, dies mit 49 gegen 45 Stimmen.

Die Motion von Sarah Wyss (SP) forderte, die 1:12-Lohnbandbreite bei der bevorstehenden Revision des Kantonalbankgesetzes aufzunehmen. Argumentiert wurde mit der Vorbildfunktion der BKB. Beim Kanton Basel-Stadt liegt die Bandbreite laut SP bei maximal 8,6. Laut Finanzdirektorin Eva Herzog liegt das Lohnband der BKB derzeit bei 1:16 – die Sozialdemokratin sprach sich gegen die Motion aus.

1:12 würde laut SP bei der BKB einen Maximallohn von rund 500’000 Franken bedeuten. Der Aargauer Kantonsrat habe unlängst den höchsten Kantonalbank-Lohn auf das Doppelte eines Regierungslohns begrenzt. Im Glarus habe das Parlament für die Kantonalbank ein Band von 1:10 beschlossen; da hätten auch Bürgerliche zugestimmt.

In Basel wehrten sich jedoch alle Bürgerlichen gegen den Vorstoss. Wirtschaftsfeindlich, bankenschädlich und unliberal waren die Worte der SVP, der sich die anderen anschlossen. Die CVP orakelte, schon die Diskussion über den Vorstoss und die verwandte Initiative auf Landesebene würden die Wirtschaft verunsichern und damit schaden.

Die CVP sprach bei ihren Warnungen vor «dramatischen Folgen» denn auch von einer «Stellvertreter-Diskussion». Die FDP lehnte die Motion als «Holzhammerschlag» ab. Mit der LDP riet sie, die Motion abzulehnen und die nationale Abstimmung über die entsprechende Initiative abzuwarten – bei einem Ja müsste auch die BKB ihr Lohnband anpassen.

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