Keine Baubewilligung mehr für Restaurant-Aussenplätze

Besitzt ein Gastronom eine Betriebsbewilligung und eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Grundes, soll er ein Strassencafé betreiben dürfen, ohne vorher noch eine Baubewilligung zu beantragen. Die Raumplanungskommission des Ständerats hat eine entsprechende Motion einstimmig gutgeheissen.

Drei Männer geniessen einen Morgenschoppen in einem Strassencafé in Neuenburg (Archiv) (Bild: sda)

Besitzt ein Gastronom eine Betriebsbewilligung und eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Grundes, soll er ein Strassencafé betreiben dürfen, ohne vorher noch eine Baubewilligung zu beantragen. Die Raumplanungskommission des Ständerats hat eine entsprechende Motion einstimmig gutgeheissen.

Der Vorstoss stammt aus der Feder von Nationalrat Adrian Amstutz (SVP/BE) und wurde vom Nationalrat im September 2010 mit 104 zu 38 Stimmen unterstützt.

Die grosse Kammer reagierte mit dem Beschluss auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2008. Die höchsten Richter in Lausanne hatten damals festgehalten, dass für Strassencafés eine Baubewilligung nötig sei, auch wenn der Gastronomiebetrieb bereits über eine Betriebsbewilligung verfüge.

Nach Ansicht der Mehrheit des Nationalrats sowie der ständerätlichen Raumplanungskommission (UREK) führt dies zu einer unnötigen Flut von Baubewilligungen. Ausserdem werde den Interessen der Öffentlichkeit und der Anwohnerinnen und Anwohner mit der Betriebsbewilligung sowie der Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Grundes bereits genügend Rechnung getragen.

Wie die Parlamentsdienste am Dienstag in einem Communiqué schreiben, will die UREK aber im Gegensatz zum Nationalrat offen lassen, wie das Motionsanliegen umgesetzt werden soll. In der vom Nationalrat beschlossenen Motionsversion würde der Bundesrat beauftragt, das Anliegen in eine Revision des Raumplanungsgesetzes zu packen. Laut der UREK ist auch der Weg über eine Verordnungsänderung denkbar.

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