Keine freiwilligen Steuererklärungen für Aargauer Rentner

Rentnerinnen und Rentner im Aargau sollen auch in Zukunft jährlich eine Steuererklärung ausfüllen müssen. Der Regierungsrat hält nichts davon, dass nur dann eine Deklaration obligatorisch sein soll, wenn sich die Vermögens- oder Einkommensverhältnisse ändern.

Rentnerinnen und Rentner im Aargau sollen auch in Zukunft jährlich eine Steuererklärung ausfüllen müssen. Der Regierungsrat hält nichts davon, dass nur dann eine Deklaration obligatorisch sein soll, wenn sich die Vermögens- oder Einkommensverhältnisse ändern.

Angeregt hatte eine Vereinfachung des Systems für nicht erwerbstätige Rentner CVP-Grossrätin Marianne Binder in einer Interpellation. So sollte das Ausfüllen einer Steuerklärung nur noch dann obligatorisch sein, wenn sich beispielsweise durch eine Erbschaft oder Aktiengewinne die Vermögens- oder Einkommensverhältnisse verändern.

Ansonsten sollten nicht erwerbstätige Rentner einmalig eine Steuererklärung einreichen und sich fortan mit einer eidesstattlichen Erklärung auf die entsprechende Veranlagung berufen können. Damit könne vielen Rentnern, die beim Ausfüllen der Steuererklärung überfordert seien, geholfen werden und der Staat könne obendrein noch administrative Kosten sparen, zeigte sich Binder überzeugt.

Keine Vereinfachung

Diese Ansicht teilt der Regierungsrat nicht, wie aus der am Freitag publizierten Antwort hervorgeht. Die kommunalen Steuerämter stellten grundsätzlich fest, dass die meisten Rentnerinnen und Rentner keine Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen der Steuerklärung bekundeten.

Der Regierungsrat ist zudem der Meinung, dass alle Steuerpflichtigen gleich zu behandeln sind – auch bezüglich Deklarationsverfahren. Es gebe auch andere Steuerpflichtige mit einfachen steuerlichen Verhältnissen, die sich zumindest über einen gewissen Zeitraum nicht stark veränderten.

Für die Steuerbehörden resultiere zudem keine Entlastung, weil das Veranlagungsverfahren bei einfachen Verhältnissen schon heute weitgehend automatisiert erfolge. Vielmehr sei mit zusätzlichem Aufwand zu rechnen, weil ein zusätzliches Verfahren mit neuen Fragestellungen eingeführt werden müsste.

Laut Regierungsrat gilt es zudem zu beachten, dass der kantonale Gesetzgeber nur das kantonale Recht anpassen könne. Ohne Änderung des Bundesrechts müsste für die direkte Bundessteuer trotzdem eine Steuererklärung eingereicht werden. Damit ergebe sich im Endeffekt keine Vereinfachung.

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