Redaktionen dürfen Personen oder Organisationen nicht generell von Leserbrief-, Meinungsseiten oder Internet-Foren ausschliessen. Dies hat der Presserat entschieden. Er hiess damit eine Beschwerde gegen die Zeitung „Südostschweiz“ teilweise gut.
Der Beschwerdeführer hatte sich im Internet-Forum der Zeitung häufig und teilweise sehr kritisch geäussert. Der Chefredaktor bewertete die Beiträge als „nervig“ und „ewiggleich rechthaberisch“ und entschied, keine weiteren Beiträge von ihm mehr zu veröffentlichen.
Der Leser beschwerte sich über die Sperre beim Presserat. Dieser stellte fest, dass für Redaktionen mühsame Leserbriefschreiber und Teilnehmer in Internet-Foren nur aus besonders gewichtigen Gründen ausgeschlossen werden dürfen.
Weigern sich Redaktionen grundsätzlich, die Texte von jemandem oder von einer Personengruppe zu veröffentlichen, verstossen sie damit gegen den Grundsatz der Informationsfreiheit, teilte der Presserat am Dienstag mit. Redaktionen dürfen und sollen aber entscheiden, ob sie einzelne Leserbriefe oder Internet-Kommentare veröffentlichen.
In der selben Beschwerde wurde der „Südostschweiz“ vorgeworfen, in zwei Artikeln die Wahrheitspflicht verletzt zu haben. Der Presserat verneinte aber eine solche Verletzung.