Keine Gnade für Brandstifter und Anstifter für Brandanschlag

Ein Sägereibesitzer, der 2002 und 2003 seinen eigenen Sägerei- und Holzhandelsbetrieb anzünden liess, ist am Dienstag vom Aargauer Grossen Rat nicht begnadigt worden. Das Parlament folgte damit dem Antrag der Begnadigungskommission mit 124 zu 0 Stimmen.

Ein Sägereibesitzer, der 2002 und 2003 seinen eigenen Sägerei- und Holzhandelsbetrieb anzünden liess, ist am Dienstag vom Aargauer Grossen Rat nicht begnadigt worden. Das Parlament folgte damit dem Antrag der Begnadigungskommission mit 124 zu 0 Stimmen.

Mit der ersten Brandstiftung hatte der Mann zwei Männer aus Rumänien beauftragt. Der Brand wurde jedoch schnell entdeckt und gelöscht. Der Sägereibesitzer gab der Polizei damals zu Protokoll, dass er ehemalige Mitarbeiter verdächtige.

Den zweiten Brand legte der Mann selber. Wiederum wurde das Feuer schnell entdeckt und wiederum entstand nur geringer Sachschaden. Doch dann flog die Sache auf.

Der Mann wurde dann allerdings erst im November 2011 vom Bezirksgericht Rheinfelden wegen mehrfachem Betrug, mehrfacher Anstiftung zur Brandstiftung, Urkundenfälschung und mehrfacher falscher Anschuldigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, zwei Jahre davon bedingt.

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