Die baselstädtische Finanzkontrolle hat nach der Rücktrittsankündigung von Gesundheitsdirektor Carlo Conti keine gravierenden Verfehlungen bei den weiteren Regierungsmitgliedern festgestellt. Zwar gab es teils Unregelmässigkeiten, doch blieben diese im kleinen Tausender-Bereich.
Regierungsrat Carlo Conti hatte vergangenen Januar Unkorrektheiten bei der Deklaration von Nebeneinkünften von total 111’000 Franken in den Jahren 2000 bis 2013 offengelegt. Gleichzeitig erklärte er seinen Rücktritt auf diesen Sommer. Die Regierung beauftragte darauf die Finanzkontrolle mit der Überprüfung aller Regierungsmitglieder seit 2004. Deren ersten Bericht legte sie am Mittwoch den Medien vor.
Im Falle Contis kam die Finanzkontrolle mit 107’000 Franken auf eine leicht geringere Summe als jene, die Conti selbst angegeben hatte. Bei den übrigen sechs amtierenden Regierungsmitgliedern stellte sie jedoch keine Fehlbeträge in annähernd gleicher Grössenordnung fest. Nur bei drei von ihnen traten Unkorrektheiten in den Abrechnungen zu Tage.
Diese bewegten sich indes lediglich zwischen rund 3500 bis 6200 Franken pro Person für den gesamten Zeitraum von 2004 bis 2013. Festgestellt hat sie die Finanzkontrolle bei Erziehungsdirektor Christoph Eymann (3493 Franken), Finanzdirektorin Eva Herzog (6175 Franken) und Wirtschafts-, Sozial- und Umweltdirektor Christoph Brutschin (5675 Franken).
Verwaltungsmängel
Zurück gingen die Fehlbeträge vor allem auf Fehleinschätzungen im Zentralen Personaldienst (ZPD) des Kanton oder auf fehlende oder mangelhafte Lohnausweise der Organisationen, in denen die Regierungsmitglieder den Kanton vertraten, wie dem Bericht zu entnehmen ist. Der ZPD etwa hatte von den Regierungsmitgliedern korrekt deklarierte Einkünfte nicht berücksichtigt.
Bis 2009 mussten zudem laut Regierungspräsident Guy Morin Lohnausweise und Belege gar nicht systematisch eingereicht werden. Vereinzelt lagen den Unstimmigkeiten indes auch Fehldeklarationen von Regierungsmitgliedern zugrunde.
Keine Mängel festgestellt hat die Finanzkontrolle bei Sicherheits- und Justizdirektor Baschi Dürr sowie bei Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels. Regierungspräsident Guy Morin hatte zwar einen Betrag nicht, einen anderen dafür doppelt deklariert und jedenfalls die Grenze von 20’000 Franken nicht erreicht, ab welcher Basler Regierungsräte Nebeneinkünfte abliefern müssen.
Verbesserungen
Finanzdirektorin Eva Herzog zeigte sich verärgert über die Mängel, die zu den Fehlbeträgen führten. Die Regierung will nun den Empfehlungen der Finanzkontrolle folgen. Die Fehlbeträge würden beglichen, das interne Kontrollsystem des ZPD sei bereits verbessert worden, und die Formulierung klarerer Richtlinien werde geprüft. Nebeneinkünfte sollen zudem künftig direkt auf Konten des Kantons überwiesen werden.
Die Finanzkontrolle hat für ihre Untersuchung die Angaben von rund 100 Behörden, Kommissionen, Direktorenkonferenzen oder anderen Institutionen mit den Deklarationen der Regierungsmitglieder abgeglichen. Noch ausstehend ist ein weiterer Bericht zur Überprüfung der Nebeneinkünfte von alt Regierungsmitgliedern und von Staatsangestellten.