Die Rückfallquote hat sich laut Bundesamt für Statistik mit den neuen Sanktionen im Strafrecht nicht wesentlich verändert. Nach wie vor gilt: Knapp jede fünfte Person, die wegen eines Deliktes verurteilt wird, begeht innerhalb eines Jahres eine neue Straftat.
Die Revision des Strafgesetzbuches 2007 brachte neue Strafen. Hauptanliegen war es, kurze Freiheitsstrafen zu vermeiden und stattdessen bedingte Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit zu verhängen. Betroffen waren davon vor allem leichtere und mittelschwere Straftaten wie Strassenverkehrsdelikte und Diebstahl.
In der Öffentlichkeit wurden Befürchtungen laut, dass diese neuen Sanktionen eine zu wenig abschreckende Wirkung hätten. Das BFS untersuchte daraufhin Rückfallraten der Jahre 2005 und 2008, also vor- und nach Einführung des neuen Sanktionenregimes.
In seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht „Neues Sanktionenrecht und strafrechtlicher Rückfall“ gibt es – vorläufig – Entwarnung: „Die Daten … ergeben keine statistisch signifikanten Unterschiede, die darauf schliessen lassen, dass das neue Sanktionenrecht die präventive Wirkung der strafrechtlichen Sanktionen verringert.“
Männer und Junge stärker rückfällig
2005 und 2008 betrug der Anteil der wegen eines Verbrechens oder eines Delikts verurteilten Personen, die innerhalb eines Jahres nach der Verurteilung eine neue Straftat begingen, etwas über 18 Prozent. Männer und unter 25-Jährige wurden mit knapp 20 respektive 24 Prozent leicht stärker rückfällig als Frauen und über 40-Jährige (11 respektive knapp 13 Prozent). Zwischen 2005 und 2008 gab es hier keine signifikanten Unterschiede.
Während die Rückfallraten bei grober Verletzung der Verkehrsregeln leicht zurück ging, erhöhten sie sich bei Diebstahl – von 34,6 (2005) auf 39,4 Prozent (2008). Diebstahl sei aber ein Sonderfall, gibt das BFS zu bedenken. Die zunehmende Tendenz könne bereits ab 2006 – vor der Änderung des Sanktionenrechts – festgestellt werden. Bei den Verkehrsdelikten sei der genaue Grund für den Rückgang nicht klar.