Wer Schwangerschafts-Komplikationen hat, soll von der Kostenbeteiligung in der Grundversicherung der Krankenkasse befreit sein. Der Bundesrat unterstützt eine entsprechende parlamentarische Initiative, wie er am Freitag mitteilte.
In der obligatorischen Grundversicherung sind Leistungen bei Mutterschaft von der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) befreit. Das Eidgenössische Versicherungsgericht legte das so aus, dass Behandlungskosten durch Komplikationen als Krankheitskosten gelten und damit nicht unter diese Befreiung fallen.
Einzig bei Frauen, deren Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft, wird keine Kostenbeteiligung erhoben. Das benachteiligt Schwangere mit Komplikationen. Diese Benachteiligung will die parlamentarische Initiative ausräumen.
Wie der Bundesrat mitteilte, schliesst er sich diesem Anliegen der ständerätlichen Sozial- und Gesundheitskommission an. Er unterstützt eine entsprechende Anpassung im Krankenversicherungsgesetz.
Die Landesregierung begründet den Entscheid mit gesellschafts- und familienpolitischen Überlegungen. Die zusätzlichen Kosten für die Krankenkassen halten sich in Grenzen, da es sich lediglich um ausgefallene Franchisen und Selbstbehalt handelt.