Die Oltner Stadtregierung hat bei der Rechnung 2011 nicht getrickst. Ein Gutachten kommt zum Schluss, dass es keine Anhaltspunkte für einen Amtsmissbrauch, eine ungetreue Amtsführung oder eine Falschbeurkundung gibt.
Das Gutachten stammt von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Die Kommunikation des Stadtrates über die nachträglich erfolgte Auflösung von 5,5 Millionen Franken aus der Steuervorbezugsreserve zugunsten der Rechnung 2011 verstosse zudem nicht gegen die Grundsätze einer ordnungsgemässen Rechnungslegung, heisst es im Gutachten weiter.
Allerdings habe der Stadtrat bei der Information des Stadtparlaments über die Rechnung 2011 keine genügend klare und vollständige Entscheidungsgrundlage über die tatsächliche finanzielle Lage der Stadt Olten vermittelt, kommt das Gutachten zum Schluss. Schuld daran war das damals verwendete Rechnungslegungsmodell.
Die Geschäftsprüfungskommission des Oltner Stadtparlaments hatte im Dezember 2013 beschlossen, die Entstehungsgeschichte der Fehleinschätzungen bezüglich der Steuererträge von juristischen Personen aufzuarbeiten. In ihrem Schlussbericht hielt die GPK im August 2014 fest, dass der Finanzdirektor und der Finanzverwalter den negativen Trend hätten erkennen und entsprechend reagieren müssen.
Das Stadtparlament gab sich im September 2014 mit diesem Ergebnis nicht zufrieden. Es beauftragte das Parlamentsbüro, ein externes Gutachten in Auftrag zu geben.