Der Bundesrat hat am Mittwoch das neue Radio- und Fernsehgesetz (RGTV) in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf sieht vor, dass künftig jeder eine Abgabe bezahlen muss – auch wenn er kein Empfangsgerät besitzt. Kleine Betriebe sollen jedoch von der Gebühr befreit werden.
Damit ging der Bundesrat auf Forderungen des Parlaments ein. Familienunternehmen und Kleinbetriebe mit einem Jahresumsatz von weniger als 500’000 Franken sollen gemäss dem Vorschlag von der Abgabe für Radio und Fernsehen befreit sein. Dies sei bei rund 70 Prozent aller Betriebe der Fall, teilte das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mit.
Wie bisher sollen Personen keine Gebühren bezahlen, die staatliche Ergänzungsleistungen erhalten. Auch stark pflegebedürftige Menschen in Heimen wären von der Abgabe befreit.
Keine „unangenehmen Kontrollen“
Grund für den Systemwechsel ist, dass viele neue Geräte – wie Smartphones, Computer oder Tablets – Radio- und Fernsehsender empfangen können. Der Bundesrat geht davon aus, dass in praktisch allen Schweizer Haushalten solche Geräte benutzt werden.
Eine allgemeine Abgabe würde in seinen Augen den administrativen Aufwand verkleinern. Der Bundesrat argumentiert, dass die „unangenehmen Kontrollen“ zur Feststellung der Gebührenpflicht wegfallen; Schwarzhörende und -sehende wären erfasst. Haushalte und Betriebe müssten sich nicht mehr bei der Inkassostelle Billag ab- und abmelden. Zudem würden zusätzliche Gebühren – zum Beispiel für Wochenaufenthalte und Ferienwohnungen – wegfallen.
Kleinere Gebühren
Unter dem Strich müsste mit der Neuregelung der Einzelne weniger bezahlen. Heute beträgt die Empfangsgebühr für Haushalte rund 462 Franken pro Jahr. Da der Gesamtertrag mit der Neuregelung nicht steigen soll, würde sich der jährliche Betrag laut BAKOM auf rund 400 Franken verringern.
Trotzdem dürften auch nach einem Systemwechsel Billag-Rechnungen in den Briefkästen landen. Der Bundesrat empfiehlt, dass weiterhin eine unabhängige Firma die Gebühren einkassiert. Als Variante kann sich der Bundesrat auch vorstellen, dass die Eidg. Steuerverwaltung die Abgaben einzieht – allerdings nur bei Unternehmen.