Keine Sonder-Bauvorschriften für Einkaufszentren im Baselbiet

Neue Einkaufszentren müssen im Baselbiet weiterhin nicht mindestens zwei Etagen und das Parking im Untergeschoss haben: Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag eine SP-Motion mit diesen Forderungen mit 44 gegen 40 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Neue Einkaufszentren müssen im Baselbiet weiterhin nicht mindestens zwei Etagen und das Parking im Untergeschoss haben: Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag eine SP-Motion mit diesen Forderungen mit 44 gegen 40 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Der Vorstoss verlangte eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes. Die Motionärin begründete ihn mit der heutigen Benachteiligung von Läden im Zentrum, weil „weitab vom Schuss“ zu billig gebaut werden könne. Abgelegene Einkaufszentren kosteten zusätzlich auch noch Verkehrsflächen.

Die Bürgerlichen lehnten die Motion hingegen ab, weil sie das Bauen für alle verteure und so das Gewerbe treffe. Das wäre ein Standortnachteil, warnte die FDP. Die SVP will auch den Gemeinden nicht dreinreden. Man könne das Thema bei der ohnehin bald anstehenden Revision des Planungs- und Baugesetzes prüfen, hiess es.

Ab 500 Quadratmetern brauche man heute schon einen Quartierplan, der Mitsprache der Bevölkerung garantiert, sagte die CVP. Besser wäre, die Nutzungsziffer zu erhöhen. Die SP konterte, die Gemeinden machten bisher offensichtlich ihren Job eben nicht. BDP, GLP und EVP-Mehrheit standen mit den Grünen hinter dem Vorstoss. So war das Nein der CVP das Zünglein an der Waage – ein Postulat hätte die Partei unterstützt.

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