Keine Sozialhilfe für EU-Bürger auf Jobsuche

Stellensuchende EU-Bürger sollen keine Sozialhilfe erhalten. Dies war eine der Massnahmen, die der Bundesrat unmittelbar vor der Abstimmung über die SVP-Zuwanderungs-Initiative vorgeschlagen hatte. Nun hat er die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Die Ein- und Auswanderung in die Schweiz 2012 (Symbolbild) (Bild: sda)

Stellensuchende EU-Bürger sollen keine Sozialhilfe erhalten. Dies war eine der Massnahmen, die der Bundesrat unmittelbar vor der Abstimmung über die SVP-Zuwanderungs-Initiative vorgeschlagen hatte. Nun hat er die Vernehmlassung dazu eröffnet.

EU-Bürger, die zur Stellensuche in die Schweiz gekommen sind, sollen keine Sozialhilfe erhalten. Dies war eine der Massnahmen, die der Bundesrat unmittelbar vor der Abstimmung über die SVP-Zuwanderungs-Initiative vorgeschlagen hatte. Nun hat er die Vernehmlassung dazu eröffnet. Die geplante Änderung des Ausländergesetzes sieht vor, dass nicht nur Stellensuchende, sondern auch deren Familienangehörige von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden sollen.

Präzisiert wird auch, ab wann EU-Bürgerinnen und -Bürger ihr Aufenthaltsrecht als Erwerbstätige verlieren, wenn sie arbeitslos werden. Je nach Aufenthaltsstatus kann dies schon nach sechs Monaten der Fall sein.

Darüber hinaus schlägt der Bundesrat eine Art automatischen Informationsaustausch über Ergänzungsleistungen (EL) vor: Die EL-Behörde soll Zahlungen an arbeitslose EU-Bürger künftig der Ausländerbehörde melden müssen. Umgekehrt soll diese die EL-Stelle über Nichtverlängerung oder Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung informieren.

Die Revision ist nur im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU sinnvoll. Dieses bleibe bekanntlich in Kraft, bis es eine neue Rechtslage gebe, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Eine solche tritt spätestens im Februar 2017 in Kraft. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Oktober.

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