Keine stationären Massnahmen für Baby-Quäler René Osterwalder

Der als Baby-Quäler bekannt gewordene und 1998 verurteilte René Osterwalder soll verwahrt bleiben. Er hat vergeblich die Umwandlung in eine stationäre Massnahme beantragt. Die II. Strafkammer des Zürcher Obergerichts hat am Mittwoch seine Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen.

René Osterwalder (M) nach der Verurteilung im Jahr 1998 (Archiv) (Bild: sda)

Der als Baby-Quäler bekannt gewordene und 1998 verurteilte René Osterwalder soll verwahrt bleiben. Er hat vergeblich die Umwandlung in eine stationäre Massnahme beantragt. Die II. Strafkammer des Zürcher Obergerichts hat am Mittwoch seine Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen.

Die III. Strafkammer des Zürcher Obergerichts hatte es im vergangenen Jahr bei der Überprüfung der Verwahrung abgelehnt, Osterwalder anstelle der Verwahrung eine stationäre Therapie zu gewähren. Ein Gutachter hatte eine solche Massnahme befürwortet.

Gegen den Beschluss hatte Osterwalder Beschwerde eingereicht. Er machte geltend, dass er er seit Februar 2009 dank einer antiandrogenen Behandlung (chemische Kastration) keine Gewalt- oder Sexualfantasien mehr habe.

Die II. Strafkammer als Nichtigkeitsinstanz hat nun die vor einem Jahr abgelehnte stationäre Therapie bestätigt. Im Gegensatz zu den Gutachtern kam sie zum Schluss, dass eine hohe Rückfallgefahr bestehe. Zudem verneinte das Gericht die Therapie-Fähigkeit und einen Behandlungserfolg.

Für «unüberwindbare Zweifel» an einem Behandlungserfolg sorgte beim Gericht eine Kontaktanzeige, die der 59-jährige Osterwalder im Februar 2010 in der «Coop-Zeitung» aufgeben wollte. Darin hiess es: «Achtung! Liebes Monster sucht Unschuldslamm für scheussliche Sachen auf Papier, vorerst».

Das Inserat bringe geradezu exemplarisch zum Ausdruck, dass der Beschwerdeführer trotz chemischer Kastration nach wie vor stark triebgesteuert erscheine, schreibt das Obergericht. Osterwalder sei zudem «oft manipulativ».

Immer wieder in den Schlagzeilen

Osterwalder war im Mai 1998 vom mittlerweile abgeschafften Zürcher Geschworenengericht des mehrfachen versuchten Mordes, der mehrfachen schweren Körperverletzung und der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen worden. Das Gericht verhängte eine 17-jährige Freiheitsstrafe und ordnete die Verwahrung an.

In den Jahren 1991 und 1992 hatte Osterwalder ein Baby und ein Kleinkind, die ihm von Bekannten zum Hüten anvertraut waren, aufs Schwerste sexuell ausgebeutet und die Taten gefilmt. 1992 liess er sich zudem sexuelle Handlungen mit einem 12-jährigen Knaben zuschulden kommen.

Neben seinen Bemühungen, aus der Verwahrung entlassen zu werden oder Hafterleichterungen zu bekommen, sorgte Osterwalder in den letzten Jahren immer wieder für Schlagzeilen. Im Frühjahr trat er in einen Hungerstreik, weil er nicht mit einem Mithäftling zusammenleben durfte, in den er sich verliebt hatte.

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