Der Baselbieter Landrat will keine Strafverfolgung gegen sein Mitglied Peter Müller (CVP) wegen Amtsgeheimnisverletzung: Er hat am Donnerstag ohne Gegenstimme beschlossen, die Immunität Müllers nicht aufzuheben.
Das Parlament folgte damit dem Antrag seines Büros. Der Beschluss fiel ohne Diskussion mit 72 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Um einen Entscheid des Landrats in dieser Sache hatte die Staatsanwaltschaft ersucht.
Stein des Anstosses waren Äusserungen Müllers in der Ratssitzung vom 15. November 2012 gewesen. Der Rat führte damals eine teils gehässige Diskussion über Kommissionssitze von Ratsmitgliedern, die aus ihren Fraktionen ausgeschieden waren, ihre Kommissionsmandate aber nicht zurückgeben wollten.
Müller hatte 2012 von der BDP zur CVP gewechselt. In der damaligen Debatte griff er den Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission (GPK) an. Darauf wurde er aufgefordert, nicht über GPK-Interna zu reden. In der Folge wurde auch die Staatsanwaltschaft aktiv.
Zuwenig schwerwiegend
Das Büro des Landrats befand die Vorwürfe gegen Müller aber als zu wenig schwerwiegend, um eine Strafverfolgung zu rechtfertigen. Die Bedeutung der von Müller erwähnten Fakten sei gering, sie seien nicht geheim oder es habe schon Medienberichte darüber gegeben.
Die Schärfe des Tons von Müllers Votum billigte das Büro indes nicht. Dieser entschuldigte sich am Donnerstag denn auch für den angeschlagenen Ton, nicht aber für seine damaligen Aussagen. Dann trat er in den Ausstand und verliess den Saal. Zu Wort meldete sich jedoch niemand.