Im Rahmen der neuen Agrarpolitik soll der Bundesrat nicht eine Verordnung zu Milchverträgen erlassen müssen. Der Ständerat sprach sich am Mittwoch mit 29 zu 9 Stimmen dafür aus, der Milchbranche die Regelung selbst zu überlassen.
Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession noch für weitgehende Regulierungen zu Gunsten der Milchbauern ausgesprochen. Die grosse Kammer hatte Mindestvorschriften für Milchverträge wie eine einjährige Laufzeit beibehalten und sogar ausbauen wollen. Auch Sanktionen sollte der Bundesrat aussprechen können.
Davon wollte die kleine Kammer nichts wissen. Mit solchen Vorschriften würde die Verantwortung für den Milchmarkt an den Staat delegiert, sagte Konrad Graber (CVP/LU) als Sprecher der vorberatenden Wirtschaftskommission (WAK).
Der Ständerat schloss sich dem Bundesrat an, der die Verantwortung einer Branchenorganisation zuweisen will. Diese soll Standardverträge ausarbeiten, welche der Bundesrat allgemeinverbindlich erklären kann.
Für die staatliche Lösung warb Peter Föhn (SVP/SZ). Sie gewähre Sicherheit für die Produzenten im asymmetrischen Milchmarkt. Den zahlreichen Produzenten stünden nämlich nur wenige Abnehmer gegenüber. Der Ständerat lehnte aber den Antrag ab.
Einverstanden zeigte sich der Ständerat dafür mit dem Entscheid des Nationalrats zur Verkäsungszulage. Der Beitrag von 15 Rappen pro Kilo Milch sowie 3 Rappen für die ohne Silofutter produzierte Milch soll ausdrücklich verankert werden. Mit 28 zu 12 Stimmen scheiterte der Antrag, die Beiträge bis Ende 2017 zu befristen.
Anpassung des Direktzahlungssystems
Der Ständerat setzte am Mittwoch die vergangene Woche begonnene Beratung zum Monsterdossier Agrarpolitik 2014-2017 fort. Die Debatte bestätigt die bekannten Fronten: Während der Linken die Reform zu wenig weit geht, wehrt sich ein grosser Teil der Bürgerlichen gegen wesentliche Punkte der Vorlage.
Die Vorlage soll hauptsächlich das Direktzahlungssystem neu und gezielter ausrichten. Am umstrittensten ist die Abschaffung der Tierbeiträge, die als Mitursache für Überproduktion gelten. Der Nationalrat stimmte der Abschaffung zu. Die vorberatende Kommission des Ständerats möchte an einer Abstufung nach Tierzahl festhalten.
Für die Agrarpolitik soll nach dem Vorschlag des Bundesrates praktisch gleich viel Geld zur Verfügung stehen wie bisher: 13,67 Milliarden Franken für vier Jahre. Der Nationalrat hatte den Betrag noch um 160 Millionen Franken aufgestockt.