Keine verusachergerechten Abfallgebühren in zehn Aargauer Gemeinden

Zweidrittel der Aargauer Gemeinden erheben einwandfreie und verursachergerechte Abfallgebühren. Zwei Gemeinden kennen jedoch keine Abfallgebühren und weitere acht erheben keine mengenabhängigen Gebühren. Der Kanton fordert diese Gemeinden zur Änderung der Abfallreglemente auf.

Zweidrittel der Aargauer Gemeinden erheben einwandfreie und verursachergerechte Abfallgebühren. Zwei Gemeinden kennen jedoch keine Abfallgebühren und weitere acht erheben keine mengenabhängigen Gebühren. Der Kanton fordert diese Gemeinden zur Änderung der Abfallreglemente auf.

Keine Abfallgebühren erheben die beiden Gemeinden Oberentfelden und Oberwil-Lieli, wie das Aargauer Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Donnerstag mitteilte. Weitere acht Gemeinden erheben lediglich eine Grundgebühr.

Dabei handelt es sich um die Ortschaften Arni, Attelwil, Birrwil, Islisberg, Reitnau, Spreitenbach, Staffelbach und Wiliberg. Bei ihnen fehlt eine mengenabhängige Gebühr, die sich beispielsweise pro Abfallsack oder Gewicht berechnet würde.

Bei der Grüngutentsorgung setzen 43 Gemeinden das Verursacherprinzip nicht um. Diesen Gemeinden empfiehlt der Kanton ebenfalls eine Überprüfung und Anpassung der Finanzierung.

Die Umweltschutzgebung des Bundes schreibt vor, dass die Abfallentsorgung nach dem Verursacherprinzip finanziert werden muss. Der Aargau hat bis Ende 2011 eine Bestandesaufnahme gemacht.

Kanton erwartet Fahrplan

Das Departement BVU erwartet von den betroffenen Gemeinden bis im Sommer einen Fahrplan, bis wann sie eine Anpassung der Finanzierung der Abfallentsorgung ihren Gemeindeversammlungen vorlegen. Man gehe davon aus, dass die Gebührenreglemente angepasst würden, sagte David Schönbächler vom BVU.

Bei der Umweltgesetzgebung des Bundes handle es sich um übergeordnetes Recht. Was mit Gemeinden passiert, die keine verursachergerechten Abfallgebühren einführen, liess Schönbächler offen. Dies entscheide der Kanton dann, wenn es soweit sei.

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