Die Kreuzfahrtgesellschaft Costa Crociere muss nach der Havarie der Costa Concordia eine Strafe in Höhe von einer Million Euro zahlen. Das Unternehmen einigte sich mit der Justiz auf einen Vergleich, im Gegenzug werden die Ermittlungen gegen die Gesellschaft eingestellt.
Nach der Staatsanwaltschaft stimmte am Mittwoch auch das Gericht in Grosseto dem Vorschlag des Unternehmens zu, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete.
Im Januar 2012 waren bei dem Unglück vor der italienischen Insel Giglio 32 Menschen ums Leben gekommen. Der Kreuzfahrtgesellschaft war unter anderem vorgeworfen worden, die Rettungsmassnahmen verzögert und zu spät Alarm ausgelöst zu haben, um ihr Image zu retten.
Nach italienischem Recht haften Unternehmen auch für die Vergehen ihrer Mitarbeiter. Dafür können sie mit Verwaltungsstrafen belegt werden.
«Das ist die vernünftigste Lösung im Vergleich zu dem, was passiert ist», sagte Marco De Luca, der Anwalt von Costa Crociere. Die Gesellschaft wolle als Kläger in einem möglichen Prozess auftreten und Schadensersatz für den Verlust des Schiffes fordern, kündigte er an.
Kapitän im Fokus der Ermittlungen
Die Hauptvorwürfe richten sich weiter gegen den Kapitän Francesco Schettino. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Februar einen Prozess gegen ihn und weitere Besatzungsmitglieder gefordert. Ob ein Verfahren eröffnet wird, muss das Gericht noch entscheiden.
Die nächste Anhörung ist für den kommenden Montag vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Costa-Kapitän mehrfache fahrlässige Tötung und Körperverletzung, Havarie und das Verlassen des Schiffs vor.
Schettino hat unterdessen am Dienstag die Rückgabe seines Besitzes gefordert, darunter sein Haus und ein Motorrad. Die Güter waren vor einiger Zeit beschlagnahmt worden, um sicherzustellen, dass Schettino Prozesskosten und eventuelle Strafen bezahlen kann. Auch über diesen Antrag sollte das Gericht noch entscheiden.