Die EU hat letzte Unstimmigkeiten bei der neuen EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) ausgeräumt. Zu den noch offenen Punkten gehörte die Drittstaaten-Regelung. Die erzielte Einigung kommt nun den Schweizer Banken entgegen.
Ein Ziel von MiFID II ist es, den Schutz von Kleinanlegern zu verbessern. Dazu wollte Brüssel auch beim Drittstaatenregime EU-weit geltende Regeln einführen. Die Schweizer Banken fürchteten dadurch jedoch, beim grenzüberschreitenden Privatkundengeschäft diskriminiert zu werden.
Nun aber verzichteten die Unterhändler der EU-Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments darauf, eine entsprechende Regelung einzuführen. Damit bleibt der Marktzugang für Finanzdienstleister aus Drittstaaten in der Kompetenz der einzelnen EU-Mitgliedstaaten.
Neuer EU-Pass für Banken
Beim Geschäft mit professionellen Kunden will die EU für Banken aus Drittstaaten einen so genannten EU-Pass einführen. Um diesen «Pass» zu erhalten, müssen die Regeln des Herkunftslands des Finanzdienstleisters von Brüssel als äquivalent qualifiziert werden.
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) wertete den Entscheid der EU-Unterhändler auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda als «vorsichtig positiv». «Damit dürfte der Kunden- und Anlegerschutz in der EU verbessert werden, ohne dass eine Marktabschottung für das grenzüberschreitende Vermögensverwaltungsgeschäft aus der Schweiz heraus entsteht», sagte SIF-Sprecher Mario Tuor.
Die Überarbeitung der MiFID trägt dem technologischen Fortschritt Rechnung, da immer mehr Geschäfte in Sekundenbruchteilen getätigt werden. Die EU-Politiker beschlossen zudem Positionslimits im Handel mit Rohstoffen, die starke Schwankungen bei Lebensmittel- und Energiepreisen verhindern sollen. Das soll etwa Nahrungsmittelspekulation beschränken.
Weniger weit als Kommission
Einer der Knackpunkte bei den Verhandlungen war bis zuletzt die Frage, ob Derivate auf bestimmte Rohstoffe wie Gas, Öl oder Kohle der MiFID-Richtlinie unterliegen sollen oder nicht. Vor allem Grossbritannien wollte hier Ausnahmen – um die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes London nicht zu beschneiden. Die Einigung geht denn auch nicht so weit, wie die EU-Kommission vorgeschlagen hat.
Im November hatte man sich darauf geeinigt, dass Geschäfte auf undurchsichtigen Handelsplattformen – sogenannten «Dark Pools» – nur noch im geringen Umfang möglich sein sollten. Auch Regeln über eine Mindesthaltedauer von Wertpapieren waren in trockenen Tüchern.
Der durch die Unterhändler erzielte Kompromiss muss noch vom EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten im EU-Rat abgesegnet werden.