Italiens Verfassungsgericht hat ein Gesetz für ungültig erklärt, wonach Kinder von verheirateten Paaren stets den Familiennamen des Vaters bekommen. Eine solche «automatische Zuweisung des Familiennamens» verstosse gegen die Verfassung.
Die Eltern könnten selbst wählen, welchen Familiennamen ihr Kind bekomme, heisst es in einem am Dienstag in Rom verkündeten Urteil. Geklagt hatte ein italienisch-brasilianisches Paar, das seinem Kind die Familiennamen beider Elternteile geben wollte. Nach bisheriger Rechtslage war das nicht möglich.
Die Anwälte der Eltern hatten vor Gericht argumentiert, dass diese Regelung gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter verstosse. Bereits vor 40 Jahren war im italienischen Abgeordnetenhaus erstmals ein Gesetzentwurf eingereicht worden, um das Namensrecht zu ändern. Er wurde aber vom Senat blockiert.
Die Abgeordnete Fabrizia Guiliani von der Demokratischen Partei begrüsste das Urteil der Verfassungsrichter. Das Gericht habe «einen Anachronismus abgeschafft und den Frauen zu ihrem Recht verholfen», sagte sie. Das Urteil sei «von grosser Bedeutung für unsere Gesellschaft».