Der Aargauer Grosse Rat will die Aargauer Gemeinden nicht verpflichten, die familienergänzende Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Das Kantonsparlament wies ein von der Regierung vorgeschlagenes Rahmengesetz mit 66 zu 59 Stimmen zurück. Ausschlag gab eine unheillige Allianz von SVP und SP.
Man wolle keine Staatskinder und keine weitere Staatsaufgabe, bei der die Gemeinden die Rechnung bezahlen müssten, sagte ein SVP-Sprecher. Der Vorschlag der Regierung schiesse wie die Initiative «Kinder und Eltern» des Lehrerverbandes deutlich über das Ziel hinaus.
Schon bei der Vernehmlassung hätten sich 70 Prozent der eingegangenen Antworten gegen den Vorschlag der Regierung ausgesprochen. Die Verantwortung der Kinderbetreuung soll bei den Eltern liegen, nicht beim Staat.
SP weibelt für Lehrerverband-Initiative
Auf der anderen Seite machte auch die SP gegen die regierungsrätliche Gesetzesvorlage mobil und warb stattdessen für die Initiative «Kinder und Eltern» des Lehrerverbandes. Der familienergänzenden Familienbetreuung komme heute eine wichtige Rolle zu.
Der Nutzen übersteige die Kosten bei weitem. Aber sie müsse für alle Bevölkerungsschichten zugänglich sein und gewisse qualitative Ansprüche erfüllen. Dies sei bei der regierungsrätlichen Vorlage nicht der Fall.
Ebenfalls gegen Initiative und Gegenvorschlag der Regierung sprach sich Renate Gautschy (FDP) in ihrer Funktion als Präsidentin der aargauischen Gemeindeammännervereinigung aus. Jede Gemeinde solle selber entscheiden können, welche Betreuungsstrukturen sie als Standortvorteil anbieten wolle. Dies soll aber nicht der Staat vorschreiben.
Die Sprecher und Sprecherinnen der Mitteparteien merkten im Laufe der Debatte schon bald, dass sich aufgrund des Widerstandes der beiden grossen politischen Blöcke erneut keine tragfähige Lösung abzeichnet. Sie riefen – vergeblich – dazu auf, das Volk nicht noch einmal zu enttäuschen und zu einem Kompromiss zu finden.
Nicht der erste Anlauf
Die Aargauer Regierung wollte die familienergänzende Kinderbetreuung mit einem schlanken Rahmengesetz regeln. Sie reagierte damit auf die 2012 im Grossen Rat gescheiterte Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes und auf die 2013 vom Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverband eingereichte Volksinitiative «Kinder und Eltern» zu diesem Thema.
Die Gemeinden sollten mit dem neuen Gesetz verpflichtet werden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Die Gemeinden wären auch für die Qualität des Betreuungsangebotes und die Aufsicht zuständig gewesen.
Die Kosten sollten in erster Linie von den Eltern getragen werden. Die Wohnsitzgemeinden hätten sich je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Eltern daran beteiligen müssen.
Vorgesehen war, dass der Verteilschlüssel zwischen Gemeinden und Eltern von der Gemeindeversammlung festgelegt wird. Je nach Aufteilung hätten die Aargauer Gemeinden künftig tief in die Tasche greifen.
Kosten von 118,5 Millionen Franken
Im Jahre 2023, so wurde errechnet, hätte das Angebot kantonsweit Kosten von 118,5 Millionen Franken verursacht. Hätten sich die Eltern daran mit 40 Prozent beteiligt, so wären für die Gemeinden 71 Millionen Franken verblieben.
Mit der Ablehnung steht die Aargauer Regierung mit ihren Vorschlägen zum Thema familienergänzende Betreuung ein weiteres Mal im politischen Abseits. Zudem kann sie der alv-Initiative «Kinder und Eltern» nun keine eigene Variante entgegenstellen.