Kirche bleibt im Dorf: Gemeinderat Turgi AG sistiert Abbruchpläne

Die reformierte Kirche im aargauischen Turgi bei Baden wird vorerst nicht abgebrochen. Der Gemeinderat hat ein Abbruchgesuch der Kirchgemeinde für die Dauer von zwei Jahren sistiert. Damit will der Gemeinderat sicherstellen, dass die Kirche allenfalls unter Denkmalschutz gestellt werden kann.

Die reformierte Kirche im aargauischen Turgi bei Baden wird vorerst nicht abgebrochen. Der Gemeinderat hat ein Abbruchgesuch der Kirchgemeinde für die Dauer von zwei Jahren sistiert. Damit will der Gemeinderat sicherstellen, dass die Kirche allenfalls unter Denkmalschutz gestellt werden kann.

Ein Fachgutachten über die Schutzwürdigkeit komme zum Schluss, dass die reformierte Kirche «Ausdruck und Zeuge einer besonderen historischen Situation von überkommunaler Bedeutung» sei, teilte der Gemeinderat am Montag mit.

Die Kirche sei in architektonisch-baukünstlerischer Hinsicht als wichtiger Zeuge zu deuten. Ein bautechnisches Gutachten zeige, dass sich die Kirche und das Pfarrhaus in einem Zustand befänden, der eine Sanierung und weitere Nutzung zulasse.

Widerstand gegen Abbruchpläne

Die Versammlung der reformierten Kirchgemeinde Birmenstorf-Gebenstorf-Turgi hatte im März 2013 beschlossen, die Kirche Turgi nicht zu sanieren, sondern abzubrechen. An ihrer Stelle sollte eine Überbauung mit Alterswohngen und ein Andachtsraum gebaut werden.

Der Beschluss der Versammlung führte in der Region zu einer Kontroverse. Gegner des Abbruchs reichten beim Gemeinderat eine Petition mit 216 Unterschriften von Turgemer ein. Weitere 163 Unterschriften stammten von auswärtigen Personen.

Gemeindersammlung soll mitreden

Im März 2014 gab die reformierte Kirchgemeinden bei der Gemeinde ihr Gesuch für den Abbruch der Kirche und des Pfarrhauses ein. Bei einer Aussprache kamen Gemeinderat und Kirchgemeinde zum Schluss, dass das Gesuch bis auf weiteres sistiert wird. Man gab zugleich Fachgutachten in Auftrag.

Der Gemeinderat entschied nun, das Gesuch der Kirchgemeinde für die Dauer von zwei Jahren zu sistieren. Im Rahmen der laufenden Revision der Bau- und Nutzungsordnung will die Gemeinde klären, ob die Kirche und das Pfarrhaus unter Schutz gestellt werden sollen.

Wenn die Gebäude bereits jetzt abgebrochen würden, so habe die Gemeindeversammlung keine Möglichkeit mehr, über die Unterschutzstellung zu entscheiden, hält der Gemeinderat fest.

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