Kitesurfen bleibt auf dem Hallwilersee verboten

Die Aargauer Regierung bleibt nach der Anhörung dabei: Das Kitesurfen auf dem Hallwilersee soll auch in Zukunft nicht erlaubt werden. Gleiches plant der Kanton Luzern für seinen Teil dieses Mittellandsees.

Die Aargauer Regierung bleibt nach der Anhörung dabei: Das Kitesurfen auf dem Hallwilersee soll auch in Zukunft nicht erlaubt werden. Gleiches plant der Kanton Luzern für seinen Teil dieses Mittellandsees.

Der Bundesrat hatte Anfang 2014 das grundsätzliche Verbot für das Kitesurfen ausserhalb von bewilligten Bereichen auf Schweizer Seen per Mitte 2016 aufgehoben. Weil die Gewässerhoheit bei den Kantonen liegt, können diese das Kitesurfen zum Schutz wichtiger Rechtsgüter sowie zur Wahrung öffentlicher Interessen auf ihren Gewässern trotzdem verbieten.

Die Aargauer Regierung war schon vor der Anhörung einer entsprechenden Gesetzesänderung vergangenen Herbst der Meinung, dass die Aargauer Gewässer für das Kitesurfen ungeeignet seien. Er schlug deshalb vor, dass diese Trendsportart aus Gründen des Natur- und Vogelschutzes sowie der Sicherheit auf dem Hallwilersee und auf den übrigen Gewässern nicht zugelassen werden soll.

Die Aargauer Regierung machte damals wie jetzt vor allem öffentliche Interessen geltend. Mit dem Hallwilerseeschutzdekret sei es gelungen, die dortige Landschaft in ihrer Einzigartigkeit zu erhalten. Rund 75 Prozent der Uferlandschaft seien naturnah, was für einen See im Mittelland einen einmaligen Wert darstelle.

Insbesondere die Schilf- und Seerosengürtel rund um den See seien weitherum berühmt, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Freitag. So biete dieses Gebiet zahlreichen Vogelarten Platz zum Brüten oder die Möglichkeit zum Überwintern und Rasten.

Auch Wasserskifahren ist verboten

Die Regierung weist darauf hin, dass Wasserskifahren schon heute auf dem Hallwilersee verboten ist. Dasselbe soll auch für das Kitesurfen gelten. Zudem sei im Sommer die Sicherheit von Badenden, die sich ausserhalb des engeren Uferbereichs aufhalten und den See ganz oder teilweise überqueren, mit einer Zulassung des Kitesurfens nicht vereinbar.

Das generelle Kitesurfverbot auf Aargauer Gewässern soll nun im kantonalen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt festgelegt werden. Die Aargauer Regierung unterbreitete ihre Botschaft dazu dem Grossen Rat zur ersten Beratung.

Die Aargauer Regierung ist damit gleicher Meinung wie diejenige des Kantons Luzern. Auch sie beabsichtigt, auf ihrem Teil des Hallwilersees ein Verbot für das Kitesurfen zu erlassen. Auf Luzerner Gebiet liegt ein Sechstel der Seefläche von total 10,3 Quadratkilometern.

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