Der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl hat vor Gericht in Biel einmal mehr versucht, seinen Fall in einen grösseren, politischen Zusammenhang zu stellen. Er prangerte den Polizeieinsatz vom Herbst 2010 als „Riesentheater“ an.
Kneubühl hatte sich an jenem 8. September mit Waffengewalt gegen die Zwangsversteigerung seines Elternhauses gewehrt und dabei mehrfach auf die angerückten Polizisten geschossen. Einen von ihnen verletzte er schwer.
Das Ausmass des Einsatzes sei „haarsträubend und pervers“ gewesen, sagte Kneubühl. Osama bin Laden sei von 60 Elitesoldaten überwältigt worden – bei ihm, Kneubühl, seien es 200 bis 250 Polizisten gewesen, behauptete der mittlerweile fast 70-Jährige.
Der massive Polizeieinsatz zeige, dass das Verhältnis zwischen Bürger und Staat gestört sei. Statt gegenüber den Bürgern Rechenschaft abzulegen, fahre der Staat mit massiver Gewalt gegen Bürger auf.
Blick durchs Schlüsselloch
Kneubühl kritisierte, dass vor Gericht lediglich die unmittelbaren Ereignisse des fraglichen Polizeieinsatzes zur Sprache gekommen seien und nicht die grösseren Zusammenhänge.
Das Gericht habe sich quasi auf einen „Blick durchs Schlüsselloch“ konzentriert. Man habe die direkt am Einsatz beteiligten Polizisten befragt statt deren verantwortliche Befehlshaber.
Jahrelanger Streit
Der Rentner ist der Überzeugung, dass ihm seine Schwester im Zusammenhang mit einem jahrelangen Erbstreit die seiner Ansicht nach korrupte Justiz und Polizei auf den Hals hetze. Dies, „um mich zu vernichten“, wie er mehrfach sagte. Auch diese Vorgeschichte hätte man seiner Ansicht nach ausleuchten sollen.
Reue oder Einsicht liess Kneubühl vor dem Regionalgericht Biel nie erkennen. Die Polizei habe ihn angegriffen, er habe sich nur verteidigt, sagte er felsenfest überzeugt.
Wahnhafte Störung
Ein psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass der studierte Physiker und ehemalige Lehrer zwar sehr intelligent ist, jedoch seit Jahren an einem Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn leidet.
Kneubühl selber liess an dem Gutachten kein gutes Haar. Die Wahnsymptome, welche die Gutachterin in seinem Fall schildere, würden auf sehr viele Menschen zutreffen, sagte Kneubühl. Mit solchen Methoden könne man bestens unliebsame Menschen in der Psychiatrie versenken.
Stationäre Massnahme
Das Regionalgericht in Biel muss nun prüfen, ob Kneubühl tatsächlich an einer wahnhaften Störung leidet und damit schuldunfähig wäre. Genau dies fordert die Staatsanwaltschaft.
Staatsanwalt Andreas Jenzer verlangte am Freitag in seinem Plädoyer, gegen Kneubühl sei eine stationäre Massnahme auszusprechen. Das würde bedeuten, dass Kneubühl in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung kommt.
Kneubühls amtlicher Verteidiger Philipp Kunz stellte sich hinter seinen Mandanten. Er habe noch selten einen Menschen gesehen, der so klar wie Kneubühl gewusst habe, was er wolle, und dies mit solcher Konsequenz umgesetzt habe.
Kunz verlangte, dass Kneubühl für schuldfähig erklärt wird und ihm wegen versuchter vorsätzlicher Tötung der Prozess gemacht wird.
Das Regionalgericht Biel wird sein Urteil am kommenden Freitag bekannt geben.