Der Stadtzürcher Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL) wird im Zusammenhang mit einer Areal-Besetzung heftig kritisiert. In einem Bericht wird ihm und dem gesamten Stadtrat vorgeworfen, sich zu wenig für die Durchsetzung eines rechtmässigen Zustands einzusetzen.
Die «Politik der Duldung» des Zürcher Stadtrats unter der Regie des Sicherheitsvorstehers habe die Verschärfung rechtswidriger Zustände auf dem besetzten Koch-Areal zugelassen, heisst es im am Dienstag präsentierten Bericht zur aufsichtsrechtlichen Untersuchung.
Dem Sicherheitsvorsteher wird vorgeworfen, «keine nennenswerten Versuche unternommen zu haben, auch nur ansatzweise für die Herstellung eines rechtmässigen Zustands besorgt gewesen zu sein». Der für die Untersuchung zuständige Statthalter Mathis Kläntschi (Grüne) schreibt im Bericht von «Unkenntnis und Ignoranz».
Kein Sonderstatus für Besetzer
Es dürfe nicht aus ideologischen Gründen eine «Besetzer-Kulturförderung» betrieben werden, welche die Rechtsordnung missachte und einer Gruppierung einen rechtlich nicht vorgesehenen Sonderstatus einräume, schreibt der Statthalter. Der Stadtrat habe es verpasst, zu reagieren, als die Lage noch überschau- und kontrollierbar war.
«Wesentliche auf höchster Verfassungsebene festgehaltene Grundsätze staatlichen Handelns scheinen verletzt worden zu sein», heisst es im Bericht weiter. Konkret erwähnt werden dabei das Legalitätsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot sowie das Willkürverbot.
Lob von Kläntschi erhält Parteikollege Daniel Leupi. Der Finanzvorsteher hatte das Dossier Koch-Areal im vergangenen Oktober von Wolff übernommen, nachdem es dieser aus Gründen der Befangenheit hatte abgeben müssen. Leupi plane mindestens hinsichtlich der feuerpolizeilichen Bestimmungen eine «teilweise Abkehr von der rigiden Duldungspolitik» und habe auch tatsächlich schon Erfolge verbucht, heisst es.
Das ehemaligen Gewerbe-Areal in Zürich-Albisrieden und Zürich-Altstetten wird von einer Besetzergruppe von rund 120 Personen als Wohnraum und Austragungsort für diverse Veranstaltungen genutzt. Eigentümerin ist die Stadt, welche die Besetzung unter Vereinbarung gewisser Minimalvorschriften toleriert – wie sie das seit Jahrzehnten bei Hausbesetzungen praktiziert.
Polizeiliche Intervention nötig
Der Untersuchungsbericht weist nun aber darauf hin, dass die Besetzung des Koch-Areals nicht vergleichbar sei mit anderen besetzten Liegenschaften. Dies einerseits, weil sich auf dem Gebiet eine grosse Anzahl Leute aufhält, andererseits vor allem aber auch, weil die Besetzer nicht identifiziert sind und niemanden auf das Areal lassen.
So fanden bisher etwa auch keine feuerpolizeilichen Kontrollen statt – was im Bericht heftig kritisiert und für die Zukunft dringend gefordert wird. Auch schreibt der Statthalter – entgegen der Meinung des Stadtrats -, dass ein polizeiliches Einschreiten notwendig ist, falls Abmachungen künftig nicht eingehalten werden.
Bis der «gesetzeskonforme Zustand» erreicht ist, will der Statthalter nun involviert bleiben. Zudem muss der Stadtrat ihm monatlich in schriftlicher Form über die erzielten Fortschritte berichten. «Bei absehbarem Scheitern milderer Massnahmen ist ultimativ die Räumung anzuordnen», schreibt Kläntschi.