Komatrinker sollen die Kosten für das Spital oder die Ausnüchterungszelle doch nicht selber tragen müssen. Schon in der Vernehmlassung hagelte es Kritik. Nachdem auch der Bundesrat die Idee zurückgewiesen hat, soll die Gesetzesänderung beerdigt werden.
Die Gesundheitskommission des Nationalrats beantragt mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese abzuschreiben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Mehrheit beurteilt die Vorlage als kaum umsetzbar, zudem müssten unerwünschte Nebenwirkungen befürchtet werden.
In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat davor gewarnt, dass sich insbesondere Jugendliche und Personen aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen spät oder gar nicht in Behandlung begeben könnten, wenn sie die Kosten selbst tragen müssten. Zudem wäre es ein Systemwechsel, wenn das Verschulden ein Kriterium für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wäre.
In der Vernehmlassung hatten sich mit einer Ausnahme alle Kantone, die Leistungserbringen und Konsumentenschutzorganisationen gegen die Vorlage ausgesprochen. Trotzdem hatte die die Kommission im April zunächst beschlossen, dass bei einer Alkoholvergiftung die Kosten für das Spital oder in die Ausnüchterungszelle selber getragen werden müssen.
Auf diesen Entscheid ist sie nun zurückgekommen. Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) zurück.