Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) fordert die Einführung eines gesetzlich geregelten und bezahlten 24-wöchigen Elternurlaubs. Ein Teil davon soll verbindlich für Väter reserviert werden.
Die Eltern benötigten Zeit, um sich als Familie zu finden und zu organisieren, begründete die EKF am Donnerstag ihre Forderung. Ein Elternurlaub unterstütze sie und die Kinder bei einem guten Start als Familie. Denn die Kinder seien besonders in den ersten Lebensmonaten auf Fürsorge und auf verbindliche, zuverlässige Beziehungen angewiesen.
Damit aber auch nach der Geburt eines Kindes beide Eltern ihre Erwerbsbiografien weiterentwickeln könnten und eine faire Arbeitsteilung ausgehandelt werden könne, brauche es bessere Rahmenbedingungen wie den Elternurlaub. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen werde so gefördert und Rollenstereotype könnten durchbrochen werden.
Die Schweiz könne heute weder auf die beruflichen Kompetenzen von Frauen noch von Männern verzichten. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Europa müsse das Potenzial an Fachkräften ausgeschöpft und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden, schreibt die EKF.
Bessere Möglichkeiten, Elternschaft und Berufsleben zu verbinden, führten zu erhöhter Motivation der Arbeitnehmenden und zu geringerer Personalfluktuation. Sie stärkten den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Verbindlicher Anteil für Väter gefordert
Konkret sieht die Forderung der EKF wie folgt aus: Eltern sollen nach der Geburt eines Kindes einen Elternurlaub von 24 Wochen beziehen können. Für Mütter beginne der Anspruch nach dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub, für Väter nach einem allfälligen ebenfalls unmittelbar geburtsbezogenen Vaterschaftsurlaub.
Pro Elternteil soll ein verbindlicher Mindestanteil gesetzlich festgelegt werden, damit auch die Väter Elternzeit beziehen, fordert die EKF. Der Elternurlaub soll während der ersten zwölf Monate nach der Geburt eines Kindes bezogen werden. Der Bezug soll in Tagen, in Wochen oder auch durch eine Anpassung des Arbeitspensums möglich sein.
Eltern sollen eine Einkommensersatzrente von 80 Prozent mit einem Plafond von 196 Franken pro Tag über die Erwerbsersatzordnung (EO) erhalten. Bezugsberechtigt sollen gemäss dem Vorschlag selbstständig und unselbständig Erwerbstätige sein.
Schweiz ist im Verzug
Die EKF weist darauf hin, dass die Schweiz im Gegensatz zu den meisten Ländern Europas keine gesetzlich geregelten und bezahlten Elternurlaub kennt. Der Elternurlaub sei arbeitsrechtlich nicht geregelt.
Die am 1. Juli 2005 eingeführte Mutterschaftsentschädigung sei eine Entschädigung, die im Anschluss an die Geburt erfolge und damit primär dem mütterlichen Gesundheitsschutz diene.
Der Vaterschaftsurlaub sei bisher gesetzlich nicht geregelt. Der Vater könne bei der Geburt des Kindes höchstens im Rahmen eines üblichen freien Tags Anspruch auf einen Urlaub geltend machen. Verschiedene, meist grössere Unternehmen und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber würden ihren Mitarbeitern einen Vaterschaftsurlaub von zwei Tagen bis vier Wochen gewähren.