Der Schweizer Nachrichtendienst soll künftig Telefone und Computer anzapfen dürfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK) hat sich deutlich dafür ausgesprochen.
Mit 22 zu 2 Stimmen lehnte die Kommission es ab, die entsprechenden Artikel aus dem Gesetz zu streichen. Die Mehrheit halte das neue Nachrichtendienst für eine ausgewogene Lösung zwischen Freiheit und Sicherheit, sagte Kommissionspräsident Thomas Hurter (SVP/SH) am Dienstag vor den Medien in Bern. Aus Sicht der Befürworter seien die geplanten Gesetzesänderungen nötig.
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates soll dem Nachrichtendienst erlaubt werden, in Computer einzudringen. Dies hat die Kommission mit 17 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen. Etwas umstrittener war, ob der Nachrichtendienst auch die Kompetenz erhalten soll, den Zugang zu Informationen zu stören, zu verhindern oder zu verlangsamen. Die Kommission sprach sich mit 16 zu 8 Stimmen dafür aus.
Zu Ende beraten hat die SIK das Gesetz noch nicht. Bisher brachte sie jedoch lediglich eine Präzisierung an. So soll der Nachrichtendienst nur in Ausnahmefällen Personen anhalten dürfen, um ihre Identität festzustellen und sie zu befragen. In der Regel sollen dies Polizisten tun.
Verfassungsgrundlage ausreichend
Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Wintersession mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz befassen. Die SIK hatte im Frühjahr die Detailberatung verschoben und vom Bundesrat zusätzliche Auskünfte verlangt, insbesondere zur Verfassungsgrundlage. Sie kam nun aber zum Schluss, dass es für das neue Gesetz keine Verfassungsänderung braucht, wie Hurter sagte.
Zur geplanten Gesetzesrevision hatte sich auch die Rechtskommission zu Wort gemeldet. Sie äusserte sich skeptisch. Insbesondere empfahl sie der SIK, die Aufsichtsmechanismen konkreter und besser überprüfbar auszugestalten. Die SIK kam laut Hurter jedoch zum Schluss, die Aufsicht sei genügend geregelt.
Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz könnte der Schweizer Nachrichtendienst zur Wahrung wesentlicher Landesinteressen, zur Spionageabwehr oder im Kampf gegen Terrorismus und Proliferation Telefone und Computer anzapfen. Erlauben müssten solche Massnahmen jeweils das Bundesverwaltungsgericht und der Verteidigungsminister, nach Konsultation des bundesrätlichen Sicherheitsausschusses.