Tanja Manser, die einzige Frau in der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), verlässt das Gremium. Der Rücktritt erfolgt aus Protest gegen die Entschädigungspolitik des Bundesrates. Damit verliert die Kommission ihr zweites Mitglied innert Monatsfrist.
Der KNS liege das Rücktrittsschreiben von Manser vor, sagte Johannes Holocher, Leiter des KNS-Sekretariats, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Entschädigung der Kommissionsmitglieder sei der Grund für den Rücktritt. Manser ist Psychologin mit Spezialgebiet Risikomanagement in komplexen Arbeitsumfeldern.
Auch das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Kenntnis vom Rücktritt. Manser habe das UVEK Anfang Woche darüber informiert, dass sie mit sofortiger Wirkung aus der Kommission für nukleare Sicherheit zurücktrete, erklärte Sprecherin Annetta Bundi auf Anfrage.
Zweiter Rücktritt
Damit tritt innert Monatsfrist ein zweites Mitglied aus der sechsköpfigen Kommission aus, welche den Bundesrat, das UVEK und das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) in Fragen der nuklearen Sicherheit von Atomkraftwerken berät. Manser war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Ende Juni hatte schon der Geologe Marcos Buser seinen Rücktritt bekannt gegeben. Der Nuklearexperte wirft dem Bundesamt für Energie (BFE), dem ENSI und der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) Filz vor.
Wie schon im Fall Buser geht das UVEK auch im Fall Manser den Rücktrittsgründen und Fragen nach, welche sich in diesem Zusammenhang stellten, wie Bundi sagte.
Gleichzeitig muss das Departement von Bundesrätin Doris Leuthard zwei Ersatz-Experten für Manser und Buser finden. „Das UVEK ist sich bewusst, dass eine befriedigende Entschädigung der KNS-Mitglieder für die Funktionsfähigkeit der KNS wichtig ist.“
Vieldiskutierte Geldfrage
Manser war wegen der Entschädigungsfrage seit Anfang Jahr im Ausstand. Und sie war nicht die Einzige, die das Problem beim UVEK thematisierte. Verschiedene KNS-Mitglieder seien beim Departement deswegen vorstellig geworden, erklärte Bundi.
In der neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung wird die KNS als gesellschaftsorientierte Kommission auf der höchsten Entschädigungsstufe eingereiht: Deren Mitglieder erhalten ein Taggeld von 400 Franken. Der Grund: Die Tätigkeit der Kommission verlangt von ihren Mitgliedern ein hohes spezifisches Expertenwissen, das nicht kurzfristig zu erwerben ist.
Bis Ende letzten Jahres waren die KNS-Mitglieder aber pauschal entschädigt worden. Die Höhe ist nicht bekannt. Mit der Harmonisierung bei den ausserparlamentarischen Kommissionen – eine solche ist die KNS – erhalten die KNS-Experten nun seit Anfang 2012 weniger Geld.
Dass 400 Franken Taggeld zu wenig sein würde, war dem UVEK klar. Gemäss Bundi hatte es schon im letzten Jahr stark auf eine bessere Entschädigung der KNS-Mitglieder gedrängt. Die zuständige Bundeskanzlei beantragte nach einer Evaluation beim Bundesrat schliesslich eine Änderung der Verordnung.
Am 27. Juni nun hat der Bundesrat einer Änderung der Verordnung zugestimmt: KNS-Mitglieder erhalten ab dem 1. August 600 Franken pro Sitzungstag, der Präsident 1200 Franken. Zusätzlich können den Mitgliedern neu 16 zusätzliche Tagesentschädigungen pro Jahr für ausserordentliche Arbeiten ausserhalb von Sitzungen ausgerichtet werden.