Die Strafverfolgungsbehörden sollen in den nächsten Jahren 99 Millionen Franken erhalten, um ihre Anlagen zur Überwachung von Telefon- und Datenverkehr auszubauen und zu erneuern. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK) hat grünes Licht gegeben für den vom Bundesrat beantragten Kredit.
Das Geld fliesst einerseits in das neue Basissystem des Dienstes Überwachung Post und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF). Andererseits müssen veraltete Teile der Systeme beim Dienst ÜPF ersetzt werden. Zudem sind gemäss Botschaft des Bundesrats Anpassungen an technische Entwicklungen und an das laufend wachsende Angebot der Fernmeldedienstanbieter nötig.
Die Kommission teilt diese Auffassung, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Sie beantragt ihrem Rat einstimmig, den Kredit zu bewilligen. Diese Investitionen seien notwendig, um die Systeme zu ersetzen, welche am Ende ihres Lebenszyklus angelangt seien, sowie um die Systemarchitektur an die technologische Entwicklung anzupassen.
Auch solle gewährleistet werden, dass die Informatiksysteme mit dem Dienstleistungsangebot der Fernmeldedienstanbieter Schritt halten und die polizeilichen Informationssysteme des Bundes an die jüngsten technischen Entwicklungen angepasst werden könnten.
Die SiK hält aber auch fest, dass der Kredit nach unten korrigiert würde, sofern der Dienst ÜPF nicht die zusätzlichen Kompetenzen erhält, die in der laufenden Gesetzesrevision vorgesehen sind. Mit dem total revidierten Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) werden Telefon- und Computerüberwachung neu geregelt. Der Ständerat hat die Vorlage bereits abgesegnet, diese ist aber von verschiedenen Seiten unter Beschuss.