Kommission sagt Ja zu neuen Regeln für Gültigkeit von Initiativen

Volksinitiativen wie jene zur Einführung der Todesstrafe sollen künftig für ungültig erklärt werden können. Nach dem Nationalrat hat sich auch die vorberatende Ständeratskommission für strengere Regeln ausgesprochen.

Das Ja kam mit dem Stichentscheid von Kommissionspräsident Robert Cramer zu Stande (Archiv) (Bild: sda)

Volksinitiativen wie jene zur Einführung der Todesstrafe sollen künftig für ungültig erklärt werden können. Nach dem Nationalrat hat sich auch die vorberatende Ständeratskommission für strengere Regeln ausgesprochen.

Die Frage war in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK) allerdings umstritten: Die Kommission stimmte der Motion aus dem Nationalrat mit Stichentscheid des Präsidenten Robert Cramer (Grüne/GE) zu, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Heute kann das Parlament eine Initiative nur für ungültig erklären, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht – etwa dem Verbot von Folter, Völkermord oder Sklaverei. Stimmt der Ständerat zu, können künftig auch jene Initiativen für ungültig erklärt werden, die im Widerspruch zum Kerngehalt der Grundrechte der Bundesverfassung und zum Kerngehalt der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen.

Minarett-Initiative wäre gültig

Ein Volksbegehren wie die – inzwischen zurückgezogene – Initiative zur Einführung der Todesstrafe müsste damit für ungültig erklärt werden. Nach wie vor für gültig erklärt würde dagegen die Minarett-Initiative. Diese tangiert zwar mit der Religionsfreiheit ein Grundrecht, nicht aber dessen Kerngehalt.

In der Ständeratskommission vertraten die Befürworter die Ansicht, dass es neue Regeln brauche, da die Zahl der Volksinitiativen zunehme, welche Grundrechte tangierten. Es sei unbefriedigend, dass diese Initiativen dem Volk unterbreitet würden, dann aber nicht vollumfänglich umgesetzt werden könnten.

Die Gegner sehen im neuen Gültigkeits-Kriterium eine Einschränkung der Volksrechte. Sie bezweifeln zudem dessen Wirksamkeit. Auch mit dem neuen Kriterium hätten die Volksinitiativen, die in den letzten Jahren in einem Spannungsfeld zu Grundrechten standen, nicht für ungültig erklärt werden können, geben sie zu bedenken.

Beide Räte für Vorprüfung

Bereits beschlossen haben National- und Ständerat, dass der Bund Volksinitiativen künftig vor Beginn der Unterschriftensammlung inhaltlich vorprüfen soll. Sie beauftragten den Bundesrat, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

Die Bundesverwaltung soll demnach vor Beginn der Unterschriftensammlung eine Einschätzung darüber abgeben, ob eine Initiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist.

Besteht die Initiative die Vorprüfung nicht, soll auf den Unterschriftenbögen ein „Warnhinweis“ angebracht werden, dass die Initiative möglicherweise mit dem Völkerrecht in Konflikt steht. Die SVP stellte sich vehement gegen diese Neuerung.

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